Frau mit Hammer erschlagen: Mann in Steyr zu Lebenslang verurteilt

Der Mann gab vor Gericht an, seine Tat nun zu bereuen.
Das Urteil ist rechtskräftig. Der 75-Jährige plante die Tat Wochen im Voraus und trainierte dafür.

8.40 Uhr am Landesgericht Steyr: Zwei Sanitäter fahren den Angeklagten  auf einem Rollstuhl in den Gerichtssaal. Er winkt den Pressefotografen. Der 75-Jährige ist wegen Mordes angeklagt. Am 17. Jänner soll er seine 71-jährige Frau im Bett liegend in Aschach an der Steyr getötet haben.

Geistig wirkt der Angeklagte, der immer wieder mit Alkoholproblemen zu kämpfen hatte, fitter als körperlich. Er gibt klare Antworten und er unterbricht gerne. So auch den Staatsanwalt. „Ich habe sie nicht sexuell angegriffen. Das ist ein Fehler“, stellt der 75-Jährige klar, als der Staatsanwalt die Anklageschrift verlas.

Wollte Pfarrer werden

„Schildern Sie etwas aus ihrem Leben“, fragt der Richter den Angeklagten dann bei der Einvernahme, scheint diese Frage aber gleich zu bereuen. Denn der 75-Jährige beginnt mit den Ausführungen vor seiner Geburt. Detailreich schildert er, wie er mit 17 zum Vollwaisen wurde, nach Südafrika auswanderte und eigentlich Pfarrer werden wollte. Aber: „Der Zölibat wäre nichts gewesen“, sagt er. Schließlich sei er in die Gastronomie gegangen.

1970 hätte er seine Frau, das spätere Opfer, kennengelernt, 1976 feierten sie Hochzeit. „Sie konnte kochen, gut mit Kindern umgehen und war ehrlich“, sagt er. Letzteres habe er mit einem „Münztest“ überprüft. „Die Münzen legt man aufs Nachtkasterl. Am nächsten Tag hat keine gefehlt“, sagt er. Mit dem Baugrund, den seine Frau mit in die Ehe eingebracht hatte, begann es dann zu kriseln. Der wär nämlich einfach zu klein gewesen.

Hass als Motiv

Im Jahr 2005 standen sie schließlich vor dem Richter. Eine Scheidung stand zur Debatte, man versöhnte sich dann aber doch wieder. Die Eheprobleme seien mit den Jahren jedoch schlimmer geworden. „Haben Sie ihre Frau gehasst?“, fragt ihn der Richter. „Ja, das war so“, antwortet der Angeklagte.

Schließlich wurde seine Gattin auch noch dement. „Die Ärzte haben gemeint ich soll nett zu ihr sein. Aber das hab ich halt auch nicht geschafft“, sagt der Angeklagte. Zu Silvester habe er beschlossen, sie zu töten. „Wie haben Sie sich denn darauf vorbereitet“, fragt ihn der Richter. Messer und Hammer habe er im Nebenzimmer versteckt, dazu Handschuhe vorbereitet - in zwei verschiedenen Größen. „Die eine Hand ist größer als die andere“, zeigt der Angeklagte seine Hände. Er habe vor der Tat geübt, damit ihm der Hammer nicht aus der Hand rutsche.

Zudem hätte er mit Hanteln trainiert: „12-mal auf und ab, damit es auch was bringt“, schildert der Angeklagte.

Fragwürdige Reue

Ich habe die Tat in der Nacht geplant“, sagt er. Bereits ein paar Tage früher hätte er es geplant gehabt, aber dann sei der Schneepflug gekommen und sie seien aufgewacht. Eine Woche später hätte es dann gepasst. „Sie hat geschnarcht und dann bin ich zu ihr ins Zimmer. Ich habe ihr mit dem Hammer fest auf den Kopf geschlagen. Der erste Schlag musste sitzen.“ Danach sei er in einen „Wahn“ verfallen.

Frau mit Hammer erschlagen: Mann in Steyr zu Lebenslang verurteilt

Das Opfer wurde schließlich von ihrem Bruder aufgefunden.

Laut Obduktionsbericht habe er 23 Mal mit einem Kupferhammer auf sie eingeschlagen und anschließend mit drei verschiedenen Messern mindestens 54 Mal auf sein Opfer eingestochen. Schließlich hätte er von ihr abgelassen und sich selbst mit einem vorbereiteten Benzin-Alkohol-Gemisch umbringen wollen. „Davon hab ich anscheinend zu wenig getrunken, schade“. „Wollten Sie sich wirklich umbringen?“, fragte der Richter. „Ja. Auge um Auge, Zahn um Zahn“, zitierte der Angeklagte daraufhin die Bibel. „Ist Ihnen nie eine andere Lösung in den Sinn gekommen, als sie zu töten?“ „Nein eigentlich nicht.“ Er hätte ihr das Haus nicht überlassen wollen. Grund seien ständige Nörgeleien gewesen.

Er bereue die Tat jetzt aber: „Dass ein Mensch so werden kann“. Er sei „bestialisch“ gewesen. Könnte er nochmal entscheiden, würde er die Scheidung nehmen.

Narzisstische Persönlichkeitsstörung

Die psychiatrische Gutachterin diagnostizierte ihm schließlich eine narzisstische Persönlichkeitsstörung in hohem Grade. Er hätte eine ausgeprägte Selbstbezogenheit, Rücksicht auf andere nehme er nie. Zurechnungsfähig sei er zum Tatzeitpunkt gewesen, „künftig gefährlich ist er allerdings nicht“, so die Gutachterin.

Der Staatsanwalt bezweifelte in seinem Schlussplädoyer die Reue des 75-Jährigen. Für den Verteidiger war es wiederum ehrlich gemeint.

Nur dreieinhalb Stunden nach Prozessbeginn verkündete das Geschworenengericht schließlich ihr Urteil: Einstimmig schuldig, so das Ergebnis. Seine Strafe: Lebenslange Haft. „Es war nüchtern betrachtet ein Overkill im Vernichtungswahn. Die Anzahl der Schläge und Stiche ist durch nichts zu rechtfertigen“, begründete der Richter. Der 75-Jährige nahm das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig.

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