Gericht hebt Waffenverbot für Doppelmörder auf
Er war noch keine 18 Jahre alt, als er bei einem Einbruchsdiebstahl in ein Haus erwischt wurde, seine Pistole zog, und das Ehepaar Dagmar und Ernst Prinz in Ebental bei Klagenfurt erschoss. Die dreijährige Tochter des Paares schlief gerade im ersten Stock des Hauses. Der Täter wurde 1975 zu 15 Jahren Haft verurteilt – die Höchststrafe. Er sei ein „Waffennarr“, gab Herr F. (Name geändert, Anm.) damals gegenüber der Polizei an.
Herr F. hat seine Strafe im Gefängnis längst abgesessen. Er führt seit vielen Jahren ein unauffälliges Leben. Er hat mehrere Lehrausbildungen absolviert, die Matura nachgeholt, studiert und sich selbstständig gemacht. Doch seine Liebe zu Waffen ist geblieben.
Waffenverbot
Nach der Bluttat im Jahr 1974 wurde über den Mörder ein Waffenverbot verhängt. Vor zwei Jahren stellte der Mann aber einen Antrag auf Aufhebung des Waffenverbotes bei der Bezirkshauptmannschaft. Die wies seinen Antrag ab – er sei schließlich wegen Doppelmordes verurteilt worden. Und weil es sich damals um einen „spontanen, situativen Doppelmord“ gehandelt habe, sei noch immer von einer Gefährdung durch ihn auszugehen.
Die Tat damals sorgte für Schlagzeilen. Im KURIER war zu lesen, dass Herr F. zuvor zwei Schusswaffen und Geld von seinen Eltern gestohlen hatte. Mit einem Freund hatte er regelmäßig Schießübungen abgehalten. Zudem wurde berichtet, dass er ein Verehrer des Amokläufers Ernst Dostal gewesen sein soll, der drei Menschen getötet und vier Gendarmen niedergeschossen hatte. Selbst in Untersuchungshaft versuchte Herr F. an einen Trommelrevolver und Munition zu gelangen.
Haustür stand offen
Die Tat selbst rechtfertigte Herr F. bei seinem Prozess als schiefgelaufenen Diebstahl. Die Haustür sei offen gestanden, er habe eine Handtasche gesehen. Zu seinem „persönlichen Schutz“ habe er zwei geladene Pistolen bei sich getragen.
Als Herr F. ins Haus ging, habe ihn Hausherr Ernst Prinz plötzlich von hinten gepackt. „In der Angst hab’ ich mich erinnert, dass ich eine Pistole bei mir habe“, erklärte er dem Richter. Als er
drei Schüsse auf den Mann abgab, habe er „richtige, furchtbare Angst gehabt.“ Plötzlich sei Dagmar Prinz mit einem Messer vor ihm gestanden und habe geschrien. Das habe ihn so schockiert, dass er aus der Hüfte heraus noch einmal geschossen habe. Danach schlang er dem erschossenen Mann ein Kabel um den Hals, um ihn aufzuknüpfen – es sollte nach Mord und Selbstmord aussehen. Doch Herr F. wurde wenig später festgenommen.
„Lieblose Erziehung“
Die Tat ist lange her. 47 Jahre, um genau zu sein. Und seither habe sich Herr F. als „angepasst, leistungswillig, strebsam und unbescholten erwiesen“, sagt das Landesverwaltungsgericht. Zudem müsse man auch die Ursache für die Tat berücksichtigen. Und die sieht das Gericht in einer lieblosen und durch Willkür und Gewalt geprägten Erziehung.
Abgesehen von dem Doppelmord zeige sich bei Herrn F. keinerlei Neigung zu aggressivem oder delinquentem Verhalten jeglicher Art. Dass er wieder jemanden erschießen könnte, sei mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen.“ Das geht auch einem psychologischen Gutachten hervor. Und somit gibt es keinen Grund mehr für ein Waffenverbot.
Doppelmörder F. darf somit wieder Waffen besitzen.
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