Waffen-Boom in Österreich: Über eine Million Waffen in Haushalten

Waffen-Boom in Österreich: Über eine Million Waffen in Haushalten
Nach einem Einbruch 2018 verzeichnete die Waffenbranche im vergangenen Jahr ein kräftiges Plus.

Trotz Waffenverbotszonen in verschiedenen Städten und einem neuen Waffengesetz, freut sich der Waffenhandel über ein Plus. Mit einem Wachstum von 7,7 Prozent wurde das Rekordjahr 2015 übertroffen. In absoluten Zahlen bedeutet das, dass 4.620 Waffen mehr verkauft wurden. Insgesamt gingen 64.870 Handfeuerwaffen über den Ladentisch. Umsatz: 55,7 Millionen Euro. Einen Großteil des Zuwachses machte dabei der Verkauf von gebrauchten Waffen und Gewehren aus, wie Branchenradar berichtet.

Waffen-Boom in Österreich: Über eine Million Waffen in Haushalten

Laut zentralem Waffenregister waren in Österreich mit Ende 2019 rund 1,08 Millionen Waffen der Kategorien B, C und D in privatem Besitz. Im Vergleich zu 2018 stieg der Bestand um rund 56.000 Stück. Rund 47.000 Waffen wurden abgemeldet, damit lag die Anzahl der Neuanmeldungen bei knapp 103.000 Stück. Die Differenz zwischen Waffenverkäufen (64.870 Stück) und Neuanmeldungen (103.000 Stück) erklärt sich aus dem „Below-the-line Geschäft“, also Verkäufen oder Besitzerwechseln, bei denen kein Händler involviert ist.

Das neue Waffengesetz trat mit Anfang letzten Jahres in Kraft und wird schrittweise umgesetzt. Der letzte Schritt erfolgte mit 14. Dezember 2019. Damit gab es Verschärfungen in der Registrierung und Änderungen in der Kategorisierung von Waffen. Andererseits wurde der Waffenbesitz aber auch erleichtert. Wer eine Waffenbesitzkarte hat, kann nun einfacher mehrere Waffen kaufen. Alle fünf Jahre, hat man das Recht auf den Kauf von zwei weiteren Waffen, insofern man Mitglied in einem Schießsportverein ist.

Schalldämpfer bei Jagd erlaubt

Justizwachebeamten und Militärpolizisten ist es nun erlaubt, Pistole oder Revolver in der Freizeit mit sich zu führen. Die Kombination einer gültigen Waffenbesitz- und Jagdkarte erlaubt nun auch das Führen einer Faustfeuerwaffe zur Ausübung der Jagd. Seit einem Jahr darf bei der Jagd außerdem ein Schalldämpfer verwendet werden, um Gehörschäden vorzubeugen, wobei der Schussknall weiterhin deutlich hörbar bleibt.

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