Zwei Tote durch Kugelbombe: Freisprüche für Überlebende
Es hätte ein feucht-fröhlicher Jahreswechsel werden sollen. Es endete in einer Tragödie. Bei der Zündung einer illegalen Kugelbombe in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) waren in der Silvesternacht 2022/23 zwei 18-Jährige ums Leben gekommen, zwei weitere Jugendliche wurden schwer verletzt.
Am Montag mussten sich die vier Überlebenden - neben den beiden Verletzten auch zwei Freundinnen - nun wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten. Sie wiesen jede Schuld von sich. Zwei von ihnen wurden - nicht rechtskräftig - freigesprochen, der Prozess gegen die beiden anderen vertagt.
Es sei eines der Opfer gewesen, von dem die Initiative zum Kauf und zur Zündung des tödlichen Sprengkörpers ausgegangen war, sagen die Angeklagten. Fünf der sechs Freunde waren zuvor gemeinsam in die "Excalibur City" nach Tschechien gefahren, um die in Österreich verbotenen Kugelbomben zu besorgen. Doch man habe nicht gewusst, worum es eigentlich gehe, behauptete einer der später schwer Verletzten als Zeuge.
"Keine Ahnung"
Er selbst habe keine Ahnung von Feuerwerkskörpern und daher deren Gefährlichkeit auch nicht einschätzen können. Bis zur Zündung in der Silvesternacht im Garten seines Elternhauses sei ihm nicht bekannt gewesen, worum es sich bei dem Sprengkörper handle.
Das spätere Opfer hatte sich über die in einem Plastikrohr platzierte Kugelbombe gebeugt und die Zündschnur in Brand gesetzt - in der Meinung es bleibe ihm noch genug Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen. Doch der Sprengkörper detonierte sofort und enthauptete den 18-Jährigen. Von ihm prallte die Bombe dann gegen einen zweiten 18-Jährigen, der kurze Zeit später an schweren Kopfwunden verstarb.
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Zwei in unmittelbarer Nähe stehende Freunde wurden schwer verletzt. „Keiner von uns hatte die Möglichkeit, sich umzudrehen oder wegzulaufen“, schilderte einer von ihnen. Als er nach der Explosion wieder die Augen geöffnet habe, habe er Feuer gesehen.
Die beiden Mädchen verfolgten das Unglück vom Haus aus, sie hätten das Spektakel filmen sollen. Worum genau es dabei ging oder wie gefährlich die Sprengkörper waren, davon hätten sie nichts gewusst, sagten auch sie aus. An der Zündung waren sie nicht beteiligt.
Freisprüche gefordert
Ihr Anwalt zitierte eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in einem ähnlichen Fall: "Wer sich freiwillig und eigenverantwortlich einer Gefahr aussetzt, hat auch die Konsequenzen zu tragen." Seinen Mandaten könnte daher keinerlei Schuld am Tod der beiden 18-Jährigen zugewiesen werden.
Normalerweise erfolge die Zündung solcher Kugelbomben nicht per Hand über ein Feuerzeug, erklärte ein Entschärfungsdienst-Experte im Zeugenstand. Ein Abschießen von PVC-Rohren sei „absoluter Pfusch“. Zudem brauche es eine behördliche Bewilligung. Die Kennzeichnung der Kugelbombe mit 15 Zentimetern Durchmesser war laut dem Fachmann nicht gesetzeskonform, ein Warnhinweis auf Deutsch dürfte gefehlt haben. Laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk gab es keinen Hinweis, dass die Angeklagten die Bombe gezündet hatten.
Alle vier Angeklagten bekannten sich nicht schuldig und fordern Freisprüche, im Falle der Mädchen mit Erfolg. Das Verfahren gegen ihre beiden Freunde wurde auf 10. Jänner vertagt, um den Geisteszustand jenes Getöteten näher zu beleuchten, der die Bombe gezündet hatte. Dazu wird unter anderem einer seiner Lehrer befragt.
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