Verstoß gegen EU-Recht
Der rechtliche Status des Goldschakals reiche in den Bundesländern von völligem Schutz wie etwa in Wien bis zu einer ganzjährigen Bejagung ohne Schonzeit wie in Tirol. „Diese willkürliche Ungleichbehandlung ist für das Jagdrecht in Österreich leider typisch. Ebenso typisch ist, dass mehrere Bundesländer mit ihren Regelungen zur Bejagung des Goldschakals gegen EU-Recht verstoßen.
Dies geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das wir heute präsentiert haben“, so der Initiator des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz, Rudolf Winkelmayer.
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Erstellt hat das Gutachten der Wiener Jurist Florian Rathmayer. Niederösterreich erwähne den Goldschakal weder im Jagd- noch im Naturschutzgesetz. „Daraus wurde fallweise der Schluss gezogen, dass er dem ,Raubzeug‘ angehöre, weswegen er ganzjährig geschossen werden dürfe“, sagte Rathmayer. Darunter verstehen Jäger allgemein „dem Wild schädliche Tiere“, meist streunende Hunde und Katzen. Dies würde eine schrankenlose Entnahme der Art durch jagdlich befugte Personen erlauben, meint der Jurist.
Laut EU-Recht, im Speziellen der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie, sei der Goldschakal aber eine „Art von gemeinschaftlichem Interesse“ und demnach „eine geschützte Art“. Für solche müsse ein „günstiger Erhaltungszustand gewahrt und nötigenfalls wiederhergestellt werden“.
Monitoringdaten
Das heißt, es ist aufgrund von Monitoringdaten zu belegen, dass die Art langfristig überlebensfähig ist und das Verbreitungsgebiet nicht abnimmt. Nur wenn dies der Fall ist, könnten nationale Regelungen seine Bejagung erlauben. Alle Mitgliedsstaaten wären verpflichtet, den Erhaltungszustand geschützter Arten (wie des Goldschakals) zu überwachen, und alle sechs Jahre der EU Berichte zu erstatten. „Das hat Österreich bis dato noch nicht gemacht“, sagte Rathmayer.
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In Jagdkreisen sieht man den Goldschakal – ähnlich wie den Wolf – als weiteren Prädator, der neu in Österreich eingewandert ist. „Es geraten andere Wildtierarten durch seine Verbreitung noch zunehmend unter Druck“, erklärt der stellvertretende Generalsekretär des Dachverbandes Jagd Österreich, Lutz Molter. In der Vereinigung sind alle österreichischen Landesjagdverbände zusammengefasst.
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Status wie die Gams
Die Bejagung des Goldschakals wird in den meisten Regionen als legitim und wichtig angesehen. Das flexible Raubtier sei äußerst gut an den hier vorherrschenden Lebensraum angepasst, außerdem habe er – mit Ausnahme vom Wolf – keine natürlichen Feinde.
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Es sei dadurch auch von einer starken Vermehrung der Raubtiere auszugehen. Deshalb wird der Goldschakal auch in anderen Ländern wie Polen oder Ungarn bejagt, erklärt Molter. Was den Schutzstatus durch die FFH-Richtlinie anbelangt, sieht man beim Dachverband Jagd Österreich durchaus „Interpretationsspielraum“.
Auf der Liste mit Steinbock und Gams
Denn der Goldschakal ist im Anhang V. der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zusammen mit anderen Tierarten wie Steinbock oder Gams gelistet. Im diesem besagten Anhang sind Arten angeführt, deren „Entnahme aus der Natur besondere Verwaltungsmaßnahmen“ erfordern können. „Es ist daher kein besonderer Schutzstatus zu erkennen“, heißt es vonseiten der Jägerschaft.
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