Nach europäischem Recht ist der Goldschakal eine „Art von gemeinschaftlichem Interesse“ und damit eine „geschützte Art“. Für diese ist ein „günstiger Erhaltungszustand zu bewahren und, falls erforderlich, wiederherzustellen“.
„Das hat Österreich bisher nicht gemacht"
Das bedeutet, dass anhand von Monitoringdaten nachgewiesen werden muss, dass die Art langfristig überlebensfähig ist und ihr Verbreitungsgebiet nicht abnimmt. Nur wenn dies der Fall ist, können nationale Regelungen die Bejagung erlauben. Alle Mitgliedsstaaten wären verpflichtet, den Erhaltungszustand geschützter Arten (wie des Goldschakals) zu überwachen und alle sechs Jahre an die EU zu berichten. „Das hat Österreich bisher nicht gemacht“, so Rathmayer.
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„Schusszeiten zu etablieren, ohne den Erhaltungszustand zu kennen und zu berücksichtigen, widerspricht der EU-Richtlinie“, erklärte er. Befristete oder ganzjährige Schusszeiten für den Goldschakal wären demnach in der Europäischen Union illegal.
Das Land Burgenland sieht das anders. Aus dem Büro des für die Jagd zuständigen Landesrates Leonhard Schneemann (SPÖ) heißt es auf KURIER-Anfrage, im Burgenland werde „alles umgesetzt, was die FFH-Richtlinie verlangt“.
„Kein Handlungsbedarf“
Dies betreffe die Beobachtung, Zählung und Erfassung im Online-Jagdmeldesystem. Schuss- und Schonzeiten, sowie das Monitoring des Goldschakals, seien „aktiv mit dem Naturschutz“ gestaltet worden.
Anders als in Niederösterreich sei der Goldschakal auch nicht als „Raubzeug“ eingestuft, was einen ganzjährigen Abschuss ermöglichen würde. „Wir sehen für das Burgenland keinen Handlungsbedarf“, so das Büro Schneemann.
Von Seiten der EU habe es auch noch keine Sanktionen oder Androhungen wegen Nichteinhaltung der Richtlinie gegeben.
Grüne sehen sich bestätigt
"Darauf haben wir schon vor fünf Jahren hingewiesen, denn Goldschakale richten keine großen Schäden an und sind eine wunderbare Bereicherung der Natur. Der Goldschakal ist weder Nahrungsmittel noch ein Problem-Wildtier und muss daher auch nicht bejagd werden", kommentiert der Grüne Tierschutzsprecher Wolfgang Spitzmüller die aktuelle Veröffentlichung des Gutachtens und wirbt einmal mehr für das Bundesjagdgesetz-Volksbegehren.
"Tiere kennen keine Landesgrenzen und verhalten sich in Niederösterreich nicht anders als im Burgenland. Daher ist völlig unsinnig und auch unnatürlich, dass es neun unterschiedliche Jagdgesetze mit neun unterschiedlichen Schonzeiten oder neun unterschiedlichen Regelungen für den Abschuss der Elterntiere gibt", so Spitzmüller.
Das Schilf als Habitat
Im Jahr 2007 kam es im Nationalpark Neusiedler See zur ersten Reproduktion des Goldschakals im Burgenland. Der dichte Schilfgürtel gilt als idealer Lebensraum. Seither gibt es nicht nur Nachweise im Nord-, sondern auch im Mittel- und Südburgenland. Mit steigenden Temperaturen dürften sich die Sichtungen in Zukunft häufen.
Bei einer angeblichen Wolfssichtung in Königsdorf (Bezirk Jennersdorf) am vergangenen Wochenende dürfte es sich ebenfalls eher um einen Goldschakal gehandelt haben. Diese „hundeartigen Beutegreifer“ sind etwas größer als der heimische Rotfuchs, aber deutlich kleiner als Wölfe. In Österreich tauchten Goldschakale erstmals 1987 auf. Die Tiere sind monogam, das heißt, ein Paar bleibt ein Leben lang zusammen. Ein Weibchen bekommt in der Regel vier bis fünf Junge.
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Die Tiere ernähren sich hauptsächlich von Mäusen, Vögeln, Insekten, Amphibien, Pflanzen, Früchten und Aas - wie etwa Innereien von erlegtem Wild, die von Jägern zurückgelassen werden. Manchmal reißen sie auch junge Schafe, Ziegen und Rehe. Im Jahr 2023 gab es neun dokumentierte Schafrisse durch Goldschakale, alle in Tirol. Für den Menschen ist eine Begegnung mit den scheuen Tieren aber gänzlich ungefährlich.
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