Verstößt das Burgenland beim Goldschakal gegen EU-Richtlinien?

Verstößt das Burgenland beim Goldschakal gegen EU-Richtlinien?
Die burgenländischen Abschusszeiten für den Goldschakal verstoßen laut dem Wiener Juristen Florian Rathmayer gegen EU-Recht.

Er hat vier flauschige Pfoten, helle Ohren und wird oft mit einem Fuchs verwechselt – der Goldschakal ist im Burgenland ein seltener, aber längst heimischer Gast. Seit 2020 darf er im Burgenland von Oktober bis März bejagt werden. Jäger sehen in ihm oft den Feind von Niederwild wie Fasan und Hase, viele Naturschützer wünschen sich größere Bestände des pelzigen Tieres.

Mehr zum Thema: Zuzügler: Der Goldschakal ist heimisch geworden

Der Wiener Jurist Florian Rathmayer hat am Dienstag im Auftrag der „Forschungsgemeinschaft Lanius“ und des „Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz“ ein Rechtsgutachten zum Umgang mit dem Goldschakal in den Naturschutz- und Jagdgesetzen der österreichischen Bundesländer veröffentlicht. Demnach verstoßen mehrere Bundesländer gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union – darunter auch das Burgenland.

Kommentare