Wildtiere vergiftet: Schuldspruch für Jäger in Krems

Wildtiere vergiftet: Schuldspruch für Jäger in Krems
Der 70-jährige Waldviertler Jäger soll mit Gift versetzte Köder ausgelegt haben. Tierschutzorganisationen begrüßen das Urteil.

Ein 70-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Krems zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden, weil er in Waidhofen a. d. Thaya mehrere Tiere vergiftet haben soll. Der Waldviertler soll dazu mit dem Insektizid Carbofuran versetzte Köder ausgelegt haben. Das Urteil gegen den Jäger ist nicht rechtskräftig.

Die dem Pensionisten angelasteten Taten sollen alle im Jahr 2019 gewesen sein. So soll der Mann in der ersten Jahreshälfte einen Seeadler, einen Mäusebussard, einen Steinmarder sowie einen Fuchs umgebracht haben. Weiters wurde dem 70-Jährigen die Tötung von zwei Steinmardern und einem Uhu im August vergangenen Jahres vorgeworfen.

Kadaver sichergestellt

Mehrere Kadaver waren in einer Tiefkühltruhe des 70-Jährigen sichergestellt worden. Der Angeklagte bestritt am ersten Prozesstag am 15. Juni jedoch, die Tiere vergiftet zu haben. "Es wäre lebensfremd, dass jemand, der Tiere vergiftet, diese in der eigenen Tiefkühltruhe aufbewahrt", sagte der Verteidiger dazu.

Dass eine Dose mit Carbofuran beim Jäger entdeckt worden war, erklärte der Waldviertler damit, dass er das Insektizid zuvor von einem Bekannten zur Bekämpfung von Nacktschnecken im Garten bekommen habe. "Diese Behauptung ist durch nichts bestätigt worden", betonte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag.

Ebenfalls auf die Kappe des Beschuldigten geht Gerichtsangaben zufolge eine tote Amsel. Der Vogel soll in eine vom Angeklagten aufgestellte Gitterfalle geraten sein, die vom 70-Jährigen jedoch nicht - wie vorgesehen - täglich kontrolliert worden sein soll.

Die Amsel verendete daraufhin in der Falle. Dass er den Gegenstand nicht täglich begutachtet habe, bestritt der Waldviertler am Mittwoch. Er will den Vogel in der Falle übersehen haben. Dass er damals nicht ordnungsgemäß hingeschaut habe, sei "ein kleiner Fehler" gewesen, befand der Beschuldigte. "Dieser kleine Fehler bringt sie jetzt hier her", entgegnete die Richterin.

Thematisiert wurden im Rahmen der Einzelrichterverhandlung auch angebliche Giftkäufe, die der Beschuldigte immer wieder in Ungarn getätigt haben soll. Die Zeugenaussagen dazu verliefen allerdings wenig ergiebig. "I was überhaupt nix", sagte etwa ein 63-jähriger Jagdkollege aus. Ein weiterer Mann gab zu Protokoll, dass Gift bei gemeinsam durchgeführten Jagdfahrten nach Ungarn nie ein Thema gewesen sei.

"Ich habe überhaupt keine Zweifel, dass es so war wie im Strafantrag angeführt ist", sagte die Richterin im Rahmen der Urteilsbegründung. Schwerwiegend sei gewesen, dass das Carbofuran und die Tiere beim 70-Jährigen gefunden worden waren. Vor allem die unbedingte Geldstrafe sei ein Signal in spezial- und generalpräventiver Hinsicht zugleich: "Das war immer schon so, das haben wir immer schon so gemacht geht heute nicht mehr." Der Verteidiger des Beschuldigten erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Der Schuldspruch ist von WWF und BirdLife begrüßt worden. Das nicht rechtskräftige Urteil sei ein "deutliches Signal und ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen die illegale Verfolgung von Greifvögeln und anderen Wildtieren".

Vergiftungen seien kein Kavaliersdelikt, sondern eine konsequent zu verfolgende Straftat, betonten Christina Wolf-Petre, Artenschutzexpertin des WWF Österreich, und Johannes Hohenegger, Greifvogelexperte von BridLife Österreich, in einer Aussendung. Zur besseren Verfolgung von verbotenen Vergiftungen oder Abschüssen müssten den ermittelnden Behörden in Zukunft mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, appellierten die Organisationen in Richtung Politik. "Denn bisher bleiben die meisten Täter unentdeckt oder fallen die Strafen oft zu gering aus, um abschreckend zu wirken."

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