Widerstand gegen Apotheken-Schließung

Widerstand gegen Apotheken-Schließung
Nach entzogener Konzession hofft Waidhofener Apothekerin auf Hilfe bei Verwaltungs- und EU-Gerichtshof

Freitag ist in Waidhofen/Ybbs traditioneller Markttag. Gesprächsthema Nummer eins war dort gestern die mit Schlag Mitternacht vollzogene Sperre der Zeller Apotheke. Gegen die nach dem Urteil des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) notwendig gewordene Schließung formiert sich aber Widerstand. Knapp 1.700 Personen haben innerhalb eines Tages die an Gesundheitsminister Rudolf Anschober gerichtete Online-Petition gegen die Schließung schon unterschrieben.

Wie berichtet, haben zwei eingesessene Apotheken die Konzession für einen dritten Betrieb in der Stadt in einem seit 2012 dauernden Rechtsstreit erfolgreich angefochten. Der Minister solle alles unternehmen, um die Schließung der viel genutzten Apotheke gerade in der Pandemiezeit zu unterbinden, wird in der Petition gefordert (mein.aufstehn.at). Eine außerordentliche Konzessionsverlängerung wegen der Corona-Situation fragten aber auch schon die Juristen der Waidhofener Bezirksbehörde beim Ministerium und bei der Apothekerkammer ab.

Ablehnung

Beide Antworten waren negativ. Der Bedarf sei mit den zwei anderen Apotheken gedeckt, war die Antwort. Pharmazeutin Susanne Wagner und ihre fünf Mitarbeiterinnen mussten zusperren. Nun liegt ihre letzte Hoffnung im Revisionsantrag, den Wagner beim Bundesverwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht hat.

Aufgrund ständiger Streitereien in den Bundesländern über Apothekenstandorte könnten die Höchstrichter dort auch sensibel reagieren. Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 schon einmal die starre Bedarfsrechnung mit 5.500 ständigen Einwohnern pro Apotheke ins Visier genommen. Das Apothekengesetz musste flexiblere Regelungen für Konzessionserteilungen aufnehmen.

Offen ist eine aktuelle EuGH-Anfrage aus Oberösterreich wegen möglicher Befangenheit der Mitglieder der Apothekerkammer, die ja bei den Konzessionserteilungen über Mitbewerber maßgeblich mitbestimmen. Zudem wurde beim LVwG-Urteil zur Zeller Apotheke die im Apothekengesetz (§10/5) festgelegte Einbeziehung der Frequenz von bestimmten „Einrichtungen“ nicht berücksichtig, behaupten die Betreiber der Petition. Spital, Reha-Zentrum, ein benachbartes Ärztezentrum oder ein Einkaufszentrum müssten mit Patienten, Kunden und Beschäftigten in die Bedarfsrechnung miteinberechnet werden, ist man überzeugt. Aufgrund der nicht nachvollziehbaren Bedarfszahlen und der offenen EuGH-Anfrage könnten Ministerium und VwGH der Zeller Apotheke vielleicht eine neue Chance gewähren.

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