NÖ: Gericht kippt Konzession einer Apothekerin

Die Betreiberinnen zweier eingessener Apotheken legten gegen die neue Konkurrenz Beschwerde ein
2017 eröffnet, erklärt Landesverwaltungsgericht die Zeller Apotheke in Waidhofen/Ybbs für rechtswidrig, Die Betreiberin stellte einen Revisionsantrag

Vor drei Jahren in einem nagelneuen Haus eröffnet und als eine der modernsten Apotheken Österreichs gerühmt, beschert ein Urteil des nö. Landesverwaltungsgerichtshofs (LVwG) dem Fundament der Zeller Apotheke in Waidhofen an der Ybbs schwere Risse. In dem Erkenntnis LVwG-AV-14/005-2012 bestätigt das Gericht die Beschwerden der Betreiberinnen zweier anderer Waidhofener Apotheken, wonach die Konzession für die Zeller Apotheke unrechtmäßig sei.

Wenn auch die Zwangsschließung nicht unmittelbar droht, weil der Rechtsstreit weitergeht, schwebt das Urteil doch wie ein Damoklesschwert über dem Betrieb. „Keine Rede davon, dass die Apotheke jetzt illegal geführt wird. Es handelt sich um ein laufendes Behördenverfahren, weshalb eine Übergangskonzession bis zur endgültigen Klärung erteilt wurde“, erklärte ein Sprecher der Zeller-Apotheke.

Allein der Umfang des Erkenntnisses mit 129 Seiten belegt einen zermürbenden juristischen Kampf der Pharmazeutin Susanne Wagner um die gewünschte Wirkungsstätte im Stadtteil Zell. Schon bis zum Eröffnungstag am 4. November 2017 mit lokaler und Mostviertler Politprominenz musste Wagner eine turbulente Zeit bewältigen.

NÖ: Gericht kippt Konzession einer Apothekerin

Mit viel politischer Prominenz aus dem Mostviertel eröffnete Susanne Wagner (3.v.r.) im November 2017 ihre Apotheke

Konzessionsansuchen

Eingereicht hatte sie das Konzessionsansuchen für den Standort Zell bereits im Juni 2011. Die vom Magistrat der Stadt Waidhofen wohlwollend erteilte Konzession wurde unter Berufung auf das Apothekengesetz von den Betreiberinnen der alten Stadtapotheke und der Ybbstal-Apotheke beeinsprucht. Wie schon in so vielen Streitfällen unter österreichischen Apothekern geht es um das gesetzlich festgeschriebene Mindestversorgungspotenzial von 5.500 Personen, das für bestehende Betriebe gewahrt sein muss, bevor ein neuer aufsperren darf.

Bei derzeit rund 11.200 Einwohnern, die Waidhofen/Ybbs zählt, wäre die Rechnung, die klar gegen Susanne Wagners Konzessionswunsch spricht, eigentlich schnell gemacht. Doch anhand von ihr beigestellten Studien und vom Waidhofner Magistrat berücksichtigten Zukunftsprognosen einer höheren Bevölkerung durch geplante Wohnprojekte oder auch einkalkulierter Patienten des Waidhofener Klinikums und aus dem angrenzenden Ybbstal, wurde die Konzession erteilt. Und nach den ersten Beschwerden dann auch vom LVwG bestätigt. Doch in der nächsten Instanz, dem Bundesverwaltungsgerichtshof, wurde dann anders entschieden. Er ordnete an, dass der LVwG das Verfahren neu aufzurollen habe. Was dieser auch tat und nun der neuen Apotheke den Bedarf wieder aberkannte.

Fake-Zahlen

„Für mich ist klar, dass eine Konzession unrechtmäßig und damit der Betrieb zu schließen ist“, sagt Rechtsanwalt Wolfgang Völkl, der die Interessen der Stadt- und der Ybbstal-Apotheke vertritt. Im Apothekengesetz sei das klar geregelt, für ihn haben „positiv gefakte Einwohnerzahlen“ zu einer unrechtmäßigen Konzessionserteilung geführt. Ein ähnlicher Fall aus Innsbruck zeigte jüngst, dass eine Apotheke auch nach 13 Jahren geschlossen werden könne, schilderte Völkl.

Die Anwälte der Zeller Apotheke haben jedenfalls einen Revisionsantrag gegen den Entscheid des LVwG eingebracht. „Dann gibt es noch immer den Rechtsweg zum Verwaltungsgerichtshof oder zum Europäischen Gerichtshof“, ließ Susanne Wagner über ihren Sprecher ausrichten. Auch eine Anfrage an das Gesundheitsministerium wurde eingebracht. Denn auch der EuGH hat die Wettbewerbseinschränkung des österreichischen Apothekengesetzes bereits einmal scharf ins Visier genommen.

Kommentare