Damit in Groß Gerungs (Bezirk Zwettl) auch im Winter nicht aufs Tennisspielen verzichtet werden muss, hat sich der Obmann des Tennisvereins und Inhaber einer Tennisschule, Boris Müller, überlegt, über dem Tennisplatz eine Traglufthalle zu errichten. Also eine luftdichte, elastische Hülle, die mit einem Luftgebläse in Form gebracht wird, sozusagen über den Platz aufzuspannen.
So etwas kennt man von anderen Tennisspielstätten quer durch alle Länder. Traglufthallen werden aber auch bei Events, als Provisorium für Lagerhallen oder wenn Notquartiere benötigt werden, aufgestellt (Letzteres passierte bei der Flüchtlingskrise 2015 in Tirol).
Schon vor zwei Jahren ging Boris Müller mit der Idee zur Gemeinde – und erhielt positives Feedback. Im Gemeinderat wurde einstimmig beschlossen, das Projekt, das Müller aus eigener Tasche finanzieren wollte, zu unterstützen, denn der Platz, der vom Tennisverein betrieben wird, steht auf Gemeindegrund.
Negativer Bescheid
Der Traglufthalle schien nichts im Weg zu stehen, schon bald würde man auch in Groß Gerungs, so wie bereits in Amstetten oder St. Valentin, in den Wintermonaten im „Zelt“ spielen, so der Tennistrainer. Nach der Umwidmung des Grundstücks folgte eine Begehung der Baubehörde, auch danach deutete alles auf einen positiven Baubescheid hin.
Doch es kam anders, in der Vorwoche wurde Müller ein negativer Bescheid ausgehändigt. Sein Ärger ist groß. „In anderen Gemeinden in Niederösterreich wird in Traglufthallen Tennis gespielt, aber bei uns soll es auf einmal nicht gehen“, ist Müller empört und ortet auch Unwillen bei der Gemeinde. Vizebürgermeister Christian Laister (ÖVP), in der Gemeinde zuständig für Bauwesen und Sport, kontert auf KURIER-Nachfrage: „Eine Baubewilligung zu geben, war nicht möglich, da laut Rechtsmeinung des Landes NÖ die Traglufthalle als Gebäude einzustufen ist“.
Kein Energieausweis
„Für eine Traglufthalle einen Energieausweis zu bekommen, ist eigentlich unmöglich, weil es wie ein Zelt ist“, bedauert Müller.
„Der Leiter des Gebietsbauamtes Krems sagte zu mir, dass es Amtsmissbrauch wäre, hier eine Baubewilligung zu geben, und natürlich bleiben wir im rechtlichen Rahmen“, so Laister. „Auch wir waren vor den Kopf gestoßen, vor allem weil erst im Dezember in St. Pölten eine Traglufthalle eröffnet wurde.“ Und zwar jene im Citysplash St. Pölten, wodurch das Freibad zur Zeit zum Hallenbad geworden ist. Die Kosten dafür teilten sich das Land Niederösterreich und die Statutarstadt St. Pölten.
Auf Nachfrage bei der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Landes NÖ bestätigte man, dass Traglufthallen von den zuständigen Baubehörden wie Gebäude zu behandeln seien. „Nachdem sie keine Dämmung haben, sind sie nicht bewilligungsfähig“, erklärt Angelika Beroun-Linhart den Rechtsstand.
Warum es trotzdem welche im Bundesland gibt? Wenn es keine Baubewilligung gibt, dann seien sie rechtswidrig aufgestellt worden. Wenn aber eine solche Baubewilligung ausgestellt wurde, dann entspreche das ebenfalls nicht dem gültigen Rechtsstand, so die Expertin. Angesprochen auf die Citysplash-Traglufthalle versichert ein Sprecher der Stadt St. Pölten: „So wie sie dort steht, ist alles genehmigt.“
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