Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt dem KURIER bestätigt, fehle die rechtliche Grundlage für eine solche Funkzellenauswertung. „Es benötigt ein Delikt mit einer Strafandrohung von mehr als einem Jahr Haft“, sagt Sprecher Erich Habitzl.
Im gegenständlichen Fall führt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 170 StGB wegen der „fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst“. „Diese ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen“, sagt Habitzl. Daher werden die Handydaten aus „rechtlichen Gründen“ nicht ausgewertet, so der Sprecher.
Zigarette
Dabei hatte das Landeskriminalamt ursprünglich ein ganz anderes Delikt bei der Justiz zur Anzeige gebracht. Nämlich jenes der Brandstiftung – also ein Verbrechen mit einem Strafmaß von bis zu zehn Jahren Haft. Der eingesetzte Brandsachverständige konnte nämlich einen „bedingten Vorsatz“ durch das achtlose Wegwerfen einer Zigarette nicht ausschließen.
Dass die Handydaten unangetastet bleiben und damit die Möglichkeit schwindet, einen Verursacher für die Brandkatastrophe zu finden, sorgt vor allem beim Grundeigentümer und den Einsatzorganisationen für gewisses Unverständnis. Schließlich hätten die freiwilligen Helfer bei dem teils lebensgefährlichen Einsatz Kopf und Kragen riskiert. Bei dem Inferno gab es 14 Verletzte. Alleine die Feuerwehr leistete 186.072 Einsatzstunden, 16 Löschflugzeuge und -hubschrauber unterstützen die Arbeiten aus der Luft. Auch Corona machte vor den Helfern nicht Halt: Es gab 24 Fälle im Zusammenhang mit dem Katastropheneinsatz.
Wald gehört der Stadt Wien
Auch wenn ein Verursacher wohl niemals den Schaden bezahlen könnte, wäre es vor allem aus generalpräventiven Gründen wichtig, den Fall zu klären, sagt Wiens Forstdirektor Andreas Januskovecz. Die Stadt Wien ist der größte Grundeigentümer in dem streng geschützten Quellschutzgebiet und illegales Camping sei dort ein riesiges Problem. „Das ist kein Kavaliersdelikt. So etwas kann jederzeit wieder passieren“, so Januskovecz.
Gute Beispiele
Bis dato konnte das Landeskriminalamt zwar die illegale Feuerstelle im Wald finden und Spuren sichern, sonst sind aber alle Ermittlungsschritte ausgereizt. Dabei habe man mit Funkzellenauswertungen in der Vergangenheit bemerkenswerte Erfolge erzielt. Beispielsweise bei einem Mord an einer 52-jährigen Frau in Amstetten. Die Ermittler kamen dem Täter überhaupt erst über Handydaten auf die Spur. Der Mörder der Frau hatte sich mit dem Telefon des Opfers eingeloggt. „Gerade bei Eigentums- und Gewaltdelikten ist dieses Instrument nicht mehr wegzudenken“, erklärt ein Ermittler.
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