Wahl-Affäre in Ebreichsdorf: Erstmals Verdächtige im Visier

Wahl-Affäre in Ebreichsdorf: Erstmals Verdächtige im Visier
Neue Erhebungen fußen auf Bericht der Landeswahlbehörde. Die Staatsanwaltschaft prüft den Anfangsverdacht.

Die Affäre um den versuchten Wahlbetrug bei der Gemeinderatswahl in Ebreichsdorf im Bezirk Baden geht weiter. Nachdem die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt das Verfahren bereits abgebrochen hatte, wurde es diese Woche neu aufgenommen. Aus einem Bescheid der nö. Landeswahlbehörde ergibt sich erstmals ein konkreter Verdacht gegen eine Mandatarin. Durch einen Übermittlungsfehler hatte die Staatsanwaltschaft bisher keine Kenntnis von jener Sachlage, die die Landeswahlbehörde in der Causa ermittelt hat.

Die Affäre hatte bei der Gemeinderatswahl im vergangenen Jänner hohe Wellen geschlagen. Am Tag nach dem Wahlsonntag wurden nach Beschluss des offiziellen Wahlergebnisses von einer Bürgerlisten-Kandidatin 14 amtliche Stimmzettel auf der Rathaus-Toilette in Ebreichsdorf in einem Papierkorb entdeckt. Bürgerlisten-Stadtrat René Weiner erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und beeinspruchte die Gemeinderatswahl, was zur Wahlwiederholung im betroffenen Sprengel Nr. 7 führte.

Wahl-Affäre in Ebreichsdorf: Erstmals Verdächtige im Visier

R. Weiner erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

Entscheidende Wende

70 Stimmen, die die SPÖ dabei im Vergleich zum Jänner zulegen konnte, fielen ins Gewicht. Sie brachten der SPÖ ein zusätzliches Mandat und damit die absolute Mehrheit (17 von 33). SPÖ-Bürgermeister Wolfgang Kocevar wertete das Ergebnis als „klares Zeichen der Demokratie“.

Auch wenn der Einspruch einen bitteren Verlust zur Folge hatte, ist Weiner felsenfest davon überzeugt, das Richtige getan zu haben: „Auch wenn für uns die Wahlwiederholung schmerzhaft war, ich würde es wieder tun. Denn es kann nicht sein, dass eine abgegebene Stimme verschwindet und durch eine gefälschte Stimme ersetzt wird. Das war ein schwerer Angriff auf die Demokratie und auf unabhängige Wahlen.“ Wenn man hier nicht mit aller Härte durchgreife, sei das ein Freibrief für Manipulationen von Wahlen. „Das sind Verhältnisse wie in Weißrussland“, so Weiner. Nachdem für die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt die Sache schon fast beendet war, gab es diese Woche eine entscheidende Wende.

Bis zu drei Jahre Haft

Ein zunächst nicht lesbares Dokument der Landeswahlbehörde erhärtet den Verdacht gegen ein Mitglied der Wahlbehörde des Sprengel 7. Diese Person war auch alleinig für den Transport der unverschlossenen Stimmzettel verantwortlich, heißt es im Bericht der Landeswahlbehörde. „Wir lassen gerade prüfen, ob sich dadurch ein Anfangsverdacht für ein Ermittlungsverfahren gegen eine bestimmte Person ergibt“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Erich Habitzl.

Wer das Ergebnis einer Wahl oder Volksabstimmung fälscht, ist laut Paragraf 266 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen.

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