Waffenpass für Jagdkommando-Soldat aus Angst vor den Taliban

Das Jagdkommando bildete Sicherheitskräfte in Afghanistan aus
Erhöhte Gefährdungslage für Soldaten der Eliteeinheit nach Machtübernahme in Afghanistan. Das Gericht erlaubte nun deshalb Waffen in der Freizeit.

Die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan bedeutet auch ein Sicherheitsrisiko für Österreichs Elitesoldaten. Mit dem hastigen Abzug der Amerikaner aus der Krisenregion haben sie dem Regime nicht nur Waffen und militärisches Gerät im Wert von Milliarden Dollar überlassen, sondern vor allem auch Zugang zu geheimen Akten Tür und Tor geöffnet. Darunter auch sensible Daten aller Mitglieder des Internationalen NATO-Einsatzes „Resolute Support Mission“. Beteiligt daran waren auch Soldaten des österreichischen Jagdkommandos, die in Afghanistan für die Ausbildung angehender Polizisten und Militärs im Kampf gegen die Taliban verantwortlich zeichneten.

Vor diesem Hintergrund ist auch mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko für alle teilnehmenden Soldaten in Österreich auszugehen. So sieht es zumindest das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG), das vor wenigen Tagen ein bemerkenswertes Urteil in diesem Zusammenhang gefällt hat. Unter anderem wegen des Risikos vor Vergeltungsschlägen der Taliban auf „weiche Ziele“ in Österreich hat Richter Andreas Pichler einem betroffenen Jagdkommando-Soldaten einen Waffenpass und damit die Erlaubnis zugebilligt, auch in seiner Freizeit eine Waffe bei sich zu tragen. Bis dato haben Behörden von Eisenstadt bis Bregenz das den bestausgebildeten Kämpfern untersagt. Fast 50 solcher Verfahren sind österreichweit anhängig, bisher mit unterschiedlichstem Ausgang.

Waffenpass für Jagdkommando-Soldat aus Angst vor den Taliban

Durch die Machtübernahme in Afghanistan sollen die Taliban Zugang zu sensiblen Sicherheitsakten haben 

Sensible Daten in Gefahr

Wie aus dem 13-seitigen Gerichtsurteil zu entnehmen ist, sind durch den überstürzten Rückzug der afghanischen Armee den Taliban Datenträger und damit verbunden auch persönliche Daten der Angehörigen der ausbildenden Armeen in die Hände gefallen. Betroffen davon ist auch ein hochdekorierter Soldat, der seit zehn Jahren beim Jagdkommando Dienst versieht und zuletzt 2020 für vier Monate als Ausbilder in Afghanistan war.

Nachdem die Bezirkshauptmannschaft Baden seinen Antrag auf einen Waffenpass ablehnte, ging der Fall nach einem Einspruch an das LVwG. Der Rechtsanwalt des Soldaten ging detailliert auf das neue Bedrohungsszenario aus Afghanistan ein. Richter Andreas Pichler hatte zuvor schon einen ähnlichen Fall auf dem Tisch und befasste sich angesichts der neuen Entwicklungen in der Krisenregion intensiv mit der Materie. Der Kommandant der Spezialeinheit, Oberst Philipp Ségur-Cabanac, bestätigte die hohe Gefährdungslage seiner Männer, speziell jener, die für Auslandsmissionen herangezogen werden.

Waffenpass für Jagdkommando-Soldat aus Angst vor den Taliban

20.000 scharfe Schüsse pro Jahr

Letztlich war es für das Gericht eine Ermessensentscheidung. In Österreich dürfen von Gesetzes wegen alle Militärpolizisten oder Justizwachebeamten einen Waffenpass besitzen und somit Waffen auch in ihrer Freizeit tragen. „Diese Organe verfügen aber keinesfalls über eine solche spezielle, wirkungsvolle, sachkundige Ausbildung und Übung im Umgang mit Waffen wie ein Antiterrorspezialist des Jagdkommandos“, heißt es dazu in der Entscheidung des LVwG.

Der Richter beruft sich dabei auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Juni, welches besagt, dass keine öffentlichen Interessen verletzt werden, wenn ein Antiterrorspezialist Schusswaffen in der Öffentlichkeit führt.

Ganz im Gegenteil: Wie aus dem Urteil des Landesverwaltungsgerichtes hervorgeht, seien die Jagdkommando-Spezialisten aufgrund der intensiven Ausbildung mit rund 20.000 Schussabgaben pro Jahr unter extremen Stressbedingungen im höchsten Maß geeignet, auch Gefahren für Dritte durch den Einsatz von Waffen zu lösen.

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