Vier Jahre Haft für Pädophilen mit der Krampus-Maske

Vier Jahre Haft für Pädophilen mit der Krampus-Maske
Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Missbrauch von drei Buben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Die Kinder sind schwer traumatisiert. Ein Bub leidet massiv unter Angstvorstellungen. Der Weg zurück in die Normalität wird lange dauern“. Privatbeteiligtenvertreterin Patricia Hofmann malt ein düsteres Bild über den Zustand jener Kinder, die Opfer eines Pädophilen mit Krampuskostüm geworden sind.

Der 49-Jährige musste sich am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen in mehreren Fällen und illegalen Waffenbesitz verantworten. Der KURIER hatte den Fall vergangenes Jahr in die Öffentlichkeit gebracht. Der gelernte Fleischer soll als Perchtendarsteller unter dem Deckmantel der Brauchtumspflege Kontakt zu Kindern gesucht und sie für seine Vereinsaktivitäten gewonnen haben. Er wurde als Krampus von Gemeinden und diversen Einrichtungen für Umzüge engagiert, auch dort umgab er sich immer mit den Jüngsten.

Unternehmer wurde stutzig

Erstmals stutzig geworden war ein Wiener Neustädter Unternehmer, als der Krampusdarsteller mit einem siebenjährigen Buben in seinem Geschäft auftauchte und sich äußert merkwürdig verhielt. „Ich kenne die Eltern des Kindes und habe sie darauf angesprochen. Vierzehn Tage später hat der Bub alles erzählt“, so der Zeuge.

Vier Jahre Haft für Pädophilen mit der Krampus-Maske

Der Angeklagte am Dienstag bei seinem Prozess

Der Angeklagte soll sich als ziviler Kripo-Beamter ausgegeben und so das Vertrauen der Familie erschlichen haben. Dadurch durfte er auf den kleinen Buben aufpassen. Dabei ist es laut Anklage zu den geschlechtlichen Handlungen gekommen.

Im Zuge einer Hausdurchsuchung fanden Ermittler des Landeskriminalamtes jede Menge belastendes Material am Handy und Computer. „Es waren selbst angefertigte Bilder und Videos von den Opfern und weiteres kinderpornografisches Material. Es diente der sexuellen Erregung“, so die Staatsanwältin.

Nicht geständig

Zwischen 2018 und 2021 soll sich der Mann an mindestens drei Buben im Alter von sieben bis 14 Jahren vergangenen haben. Für die „erlittenen Qualen der Kinder“ haben sich zwei Familien mit jeweils 7.000 Euro Schmerzengeld am Verfahren angeschlossen. „Wenngleich die Vorfälle niemals in Geld abgewogen werden können“, so Hofmann.

Und was sagt der Beschuldigte? Zu den sexuellen Übergriffen ist er nicht geständig. Er räumte lediglich ein, dass Kinderpornos auf seinem Handy waren. Die Schöffen glaubten dem 49-Jährigen nicht. Das Urteil lautet auf vier Jahre plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Es ist nicht rechtskräftig.

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