Tödliches Zugunglück deckt Sicherheitsmängel auf

Tödliches Zugunglück deckt Sicherheitsmängel auf
Lokführer zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Sachverständiger sieht Versäumnisse bei Infrastruktur und Kontrolle.

Der vierstündige Prozess könnte das Vertrauen in die Bahnsicherheit nicht gerade gestärkt haben. Selbst der Richter sprach bei seiner Urteilsbegründung von einer „äußerst unglücklichen Verkettung diverser Umstände“.

Einen Schuldigen gibt es für das tödliche Zugunglück im Mai 2022 auf der Pottendorfer Linie in Münchendorf dennoch. Der 53-jährige Triebwagenführer der Raaberbahn wurde am Landesgericht Wiener Neustadt wegen fahrlässiger Gemeingefährdung nicht rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Signal nicht gesehen?

Die zentrale Frage, um die es sich im Verfahren drehte: Hat der Zugführer das Ausfahrtssignal nicht gesehen, falsch interpretiert, oder lag gar eine Signalstörung vor? Keiner der Beteiligten konnte die Frage mit 100-prozentiger Sicherheit beantworten. „Ein Signalfehler ist nahezu auszuschließen, aber eben nicht zur Gänze. Die ÖBB kann nicht beantworten, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit ihrer Anlagen ist“, erklärte der Sachverständige für Eisenbahn-Sicherheitssysteme, Robert Paulhart. Bis zu 19 Fälle pro Jahr sind dokumentiert.

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