Über 400.000 Euro veruntreut: Zwei Jahre Haft für Ex-Rathausmitarbeiterin

Es wird wieder etwas mehr Geld ausgegeben
Neunkirchnerin hatte jahrelang Geld aus der Stadtkasse auf ihr eigenes Konto überwiesen. Das Urteil: Zwei Jahre Haft, davon 19 Monate bedingt - nicht rechtskräftig.

"Es ist alles so leicht gegangen. Da bin ich dann irgendwie hineingerutscht", sagt die Angeklagte am Landesgericht Wiener Neustadt. Weil sie als Mitarbeiterin der Stadtgemeinde Neunkirchen von 2014 bis 2021 insgesamt mehr als 400.000 Euro von Konten der Stadt und der Personalvertretung auf ihr eigenes Konto überwiesen hat, muss sich die 60-Jährige dort wegen Veruntreuung und Geldwäscherei verantworten.

Neben ihr auf der Anklagebank: Der Sohn der Frau, dem sie insgesamt mehr als 200.000 Euro überwiesen hat. Doch er habe sich nichts dabei gedacht, beteuert der 33-Jährige vor Gericht. "Ich habe nie nachgefragt. Darüber wurde bei uns nie gesprochen." Er wird letztlich freigesprochen.

19 Monate bedingt

Seine Mutter muss fünf Monate hinter Gitter, weitere 19 Monate bedingte Haft spricht der Schöffensenat als Urteil aus - es ist noch nicht rechtskräftig.

Die Frau, die sieben Monate vor der Pensionierung stand, war für Finanz-Transaktionen der Stadtgemeinde verantwortlich. Dabei überwies sie Geld teilweise vom Konto der Stadtgemeinde auf das Konto der Personalvertretung, für das sie zeichnungsberechtigt war.

Auch Sohn unterstützt

Von dort gingen dann Teilbeträge auf ihr eigenes Konto. Wenn fehlende Gelder urgiert wurden, habe sie die Löcher immer wieder gestopft. Eine Methode, die offenbar jahrelang gut ging - bis das Konstrukt im vergangenen September aufflog und hohe Wellen schlug. 

Sie habe mit dem veruntreuten Geld unter anderem ein Auto gekauft, ihren Sohn monatlich bei der Bezahlung der Miete für seine Wohnung und bei sonstigen Ausgaben unterstützt oder Urlaube bezahlt.

Familie ahnte nichts

Ihre Familie habe von all dem nichts geahnt, bestätigt auch der Ehemann der Frau: "Sie hat nie ein Wort gesagt". Und er wundert sich: "Es ist uns immer gut gegangen, ich weiß nicht, warum sie so einen Fehler gemacht hat."

Das kann auch die Angeklagte selbst nicht wirklich schlüssig erklären. "Ich wollte halt, dass es allen gut geht", lautet ihre Rechtfertigung. Ob finanzielle Schwierigkeiten der Grund für ihre illegalen Machenschaften gewesen seien, will der Vorsitzende wissen. Dies verneint die Frau - eine alternative Erklärung bleibt sie jedoch schuldig.

Mittlerweile hat die 60-Jährige zwei Wohnungen verkauft und aus dem Erlös mehr als 200.000 Euro der veruntreuten Gelder zurückbezahlt. Über die weitere Schadensgutmachung gebe es bereits "gute Gespräche", bestätigte ein Vertreter der Stadtgemeinde vor Gericht.

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