Tote Krähen als Schutz für Mais aufgehängt
Manuela Aripek war wie so oft in der Gemeinde Arbesbach (Bezirk Zwettl) zum Wandern unterwegs, als sie etwas entdeckte. Sie kam an mehreren Feldern vorbei und sah dort einen toten Vogel nach dem anderen hängen: „Das geht doch nicht. Das ist wie in einem Horrorfilm.“
Martin Frühwirth, Bürgermeister von Arbesbach, versteht den Unmut von Aripek zwar, kann aber auch verstehen, wenn der Bauer seine Felder schützen muss. Biobauer Andreas Hammerl sagt ebenso, dass er ihr glaube, dass das nicht gut aussehe, „aber ich hatte schon gewaltige Schäden von der Krähe“. Er sehe keine andere Möglichkeit, den Silomais vor den Vögeln zu schützen, denn diese würden die unbehandelten Pflanzen einfach ausreißen und die Kerne essen. Daher holte er sich Krähen von einem Jäger: „Der schießt die, wenn er darf, haut sie in die Tiefkühltruhe und ich hole sie mir, wenn ich sie brauche.“
Dass Biobauern nichts anderes machen könnten, lässt Aripek nicht gelten. Für sie sei es keine Lösung, tote Vögel aufzuhängen: „Ich habe aber das Gefühl, dass das niemanden interessiert.“
Jagdrechtlich erlaubt
Gäbe es mehr Niederschlag, müsste Hammerl den Mais gar nicht anbauen und wäre reiner Grünlandbauer. So bleibe ihm aber nichts anderes übrig. „Wenn es nicht notwendig wäre, würde ich es nicht machen.“
Laut Tierschutzverein Wien ist das Töten von Aaskrähen unter Beachtung der geltenden jagdrechtlichen Bestimmungen nur nach Ausnahmebestimmungen (Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden) zulässig. Es gibt also gewisse Zeiten (1.7. bis 31.3.), wo Krähen gejagt werden dürfen. Das bestätigt auch die Landwirtschaftskammer Niederösterreich. Hammerl sagt, dass auch er seinen Lebensunterhalt verdienen müsse, und lädt Aripek sogar ein: „Sie kann sich meinen Betrieb gerne einmal anschauen.“
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