Härtefallfonds für Bauern auch für Mehrfachversicherte

Härtefallfonds für Bauern auch für Mehrfachversicherte
Ab Mitte April, auch Nebenerwerbsbetriebe eingeschlossen. Köstinger: Es geht um schnelle und unbürokratische Hilfe.

Auch der Härtefallfonds für Bauern wird ausgeweitet. Mit Start der zweiten Phase mit Mitte April werden auch Mehrfachversicherte und Nebenerwerbsbetriebe miteingeschlossen. Auch werden zusätzlich zu bisherigen Maßnahmen Betriebe und mit bis zu neun Arbeitskräften und einem Umsatz bis zu 2 Mio. unterstützt, kündigte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) gegenüber der APA an.

"Es geht um schnelle und unbürokratische Hilfe", sagte Köstinger. "Bei manchen Betrieben brechen gerade wesentliche Teile des Einkommens weg. Sie brauchen unsere Unterstützung und zwar rasch und unbürokratisch."

Bis zu 2.000 Euro

Somit können Voll-, Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe bald auf den Fonds zugreifen. Es gibt in der zweiten Phase gedeckelte Unterstützungen in der Höhe bis zu 2.000 Euro pro Monat. Nebeneinkünfte werden gegengerechnet.

Insgesamt gibt es aus Phase 1 und Phase 2 gemeinsam bis zu 6.000 Euro pro Betrieb (drei Monate á EUR 2.000 Euro). Im ersten Schritt (Phase 1 des Härtefallfonds) gibt es Unterstützung bis zu 1.000 Euro.

Steuerfrei

Die Unterstützungen sind steuerfrei. Nachgewiesen werden müssen Umsatzrückgänge von 50 Prozent oder Kostensteigerungen von 50 Prozent bei Fremdarbeitskräften. In der laufenden Phase 1 können nur Vollerwerbsbetriebe auf den Fonds zugreifen. Die Erweiterung schließt Nebenerwerbsbetriebe mit ein.

Wer ansuchen kann

Um Hilfen ansuchen können Wein- und Mostbuschenschankbetriebe, Landwirte mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie Christbaumkulturen, Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof), Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten, solche die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen) sowie Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.

Website

Anträge für Hilfen aus beiden Phasen können bei www.eama.at gestellt werden. Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft ab. Für die Phase 1 ist das schon - und auch weiterhin - möglich. Für die Phase 2 ist das ab Mitte April geplant. Ein genaues Datum will Köstinger noch bekanntgeben.

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