Startschuss: Land verordnet die Trasse zur neuen Donaubrücke
Ennsdorf. Zum Bau der geplanten zweiten Donaubrücke bei Mauthausen haben Niederösterreichs Landesplaner die nächste Etappe gestartet. Sie haben den Entwurf zur „Verordnung über das Landesstraßenplanungsgebiet B123b Mauthausener Straße Abzweigung Neue Donaubrücke Mauthausen“ zur Bürgerbegutachtung aufgelegt. Damit wurde der erste offiziellen Schritt zum in der Region umstrittenen vierspurigen Ausbau der B123 gesetzt.
Der Verordnungsentwurf wurde wenige Tage vor dem am heutigen Freitag stattfindenden Planungs-Jour-Fix mit den betroffenen Gemeinden und Bürgerinitiativen veröffentlicht. Die „Bürgerplattform Pro Ennsdorf-Windpassing“, die im Vorjahr bereits zwei Protestblockaden gegen das Projekt organisiert hat, fordert in ihren Internetplattformen zu Gegenstellungnahmen auf. Einspruchsformulare und fertigte Beschwerdetexte sollen das erleichtern.
Bis 15. Juli können Stellungnahmen unter post.begutachtung@noel.gv.at oder postalisch eingebracht werden. Vor allem der vierspurige Ausbau der B123, auf der künftig der Verkehr beider Donaubrücken rollen soll, wird in Ennsdorf bekämpft. Die Gemeinde und auch die Nachbarkommunen würden vom Verkehr überrollt, lautet diegrößte Befürchtung
Keine Änderung
An den bereits öffentlich vorgestellten Plänen habe es keine wesentlichen Veränderungen gegeben, sagte NÖ Straßenbaudirektor Josef Decker. Derzeit werden auch bereits die Einreichunterlagen für eine UVP-Verhandlung gesammelt, wo alle Parteienrechte umfassend gewährleistet würden.
Ablehnung
Die Bürgerplattform Pro Ennsdorf-Windpassing hinter der auch die Gemeinde Ennsdorf hält jedenfalls an den grundsätzlichen Vorbehalten gegen die aktuellen Planungen fest. Gefordert wird eine andere Variante für die Trasse. Entlang des Ennskanals soll die neuen Donaubrücke an B1 und A1 angebunden werden, heißt es. Straßenbaudirektor Decker verweist darauf, dass man es in der Region mit zwei Bürgerinitiativen, die für und gegen die vorgesehene Variante auftreten, zu tun habe.
Zur Verordnung
Die Verordnung samt Anlagen kann hier eingesehen werden: http://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Buergerbegutachtung.html
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