Schuldspruch für Mechaniker: Kfz-Pickerl für mangelhafte Fahrzeuge ausgestellt
Drei Jahre lang führte ein Angeklagter seinen Kfz-Betrieb im Bezirk Korneuburg, rund 8.000 Pickerln hat er in dieser Zeit laut eigenen Angaben ausgestellt. Bei zwei Fahrzeugen davon wurde dieses jedoch verliehen, ohne dass die Autos verkehrssicher waren – so urteilte ein Schöffensenat am Landesgericht Korneuburg am Montag.
Neben dem Geschäftsführer des Unternehmens, das mit Jänner geschlossen wurde, sollten sich auch zwei weitere Prüfer des Betriebs wegen Amtsmissbrauchs verantworten. Einer davon hat aktuell ein Aufenthaltsverbot, dementsprechend wird das Verfahren gesondert geführt.
Der Geschäftsführer sowie der anwesende Prüfer betonten mehrmals, dass sie ihre Arbeit nach besten Wissen und Gewissen erledigt hätten: „Es kann aber sein, dass ich etwas übersehen habe. Ich bin auch nur ein Mensch“, sagte Ersterer.
Bedingte Freiheitsstrafe
Dem gegenüber standen Gutachten durch einen Sachverständigen und andere Werkstätten. Die niederösterreichische Landesregierung hatte in der Sache eingegriffen, dem Geschäftsführer wurde die Berechtigung, weitere Pickerln auszustellen, bereits entzogen.
Dass jedoch Amtsmissbrauch vorlag, wie ihnen die Staatsanwaltschaft vorwarf, stritten die beiden Angeklagten vehement ab; sie hätten nicht wissentlich gehandelt, sprich die Prüfpickerln nicht bewusst an beschädigte Fahrzeuge verliehen.
Im Fall des Prüfers sah der Schöffensenat angesichts der Beweislage das genauso, er wurde freigesprochen. Der Geschäftsführer hingegen wurde für schuldig befunden, bei zwei mangelhaften Fahrzeugen wissentlich Prüfpickerln ausgestellt zu haben. Eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten wird ihm bedingt nachgesehen. Die Urteile sind rechtskräftig. MH
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