Schneller Sex brachte viel Ärger: Pensionierter Banker vor Gericht

Nur wenige Gerichte lassen eine Software als Verteidiger zu.
63-Jähriger wird von Escort-Dame der Vergewaltigung bezichtigt. Eine weitere soll er in einen Abstellraum gesperrt haben.

„Wissen Sie, ich habe nach meiner Scheidung ein Jahr lang gelebt wie ein Mönch. Dann hatte ich aber wieder Bedürfnisse“, sagt der gebrechlich wirkende Angeklagte zum Richter. Hinsetzen und Aufstehen bereitet dem 63-Jährigen sichtlich Schwierigkeiten. Und doch soll der pensionierte Bank-Mitarbeiter zwei von ihm zur Bekämpfung seiner Einsamkeit engagierten Escort-Damen Gewalt angetan haben.

Mit einer der beiden habe sich nach mehreren bezahlten Treffen eine Beziehung entwickelt. Nun wirft sie ihm vor, in einen Abstellraum seiner Wohnung gesperrt worden zu sein, während er mit anderen Frauen Sex hatte.

„So ein Unsinn, ich habe nicht einmal einen Schlüssel für den Raum“, hält der Pensionist entgegen. Die Rumänin versuche, ihm „eins auszuwischen“, nachdem sie den Niederösterreicher um 22.000 Euro erleichtert hat – wofür sie bereits rechtskräftig verurteilt wurde. „Sie muss das Geld zurückzahlen, was sie aber nicht kann. Darum erhebt sie falsche Beschuldigungen“, behauptet der Anwalt des Angeklagten.

Dramatischer klingt die Schilderung einer weiteren Escort-Bekanntschaft, die vom 63-Jährigen für Oralverkehr bezahlt wurde, der dann jedoch gewaltsam geendet habe.

Streit um Bezahlung

Letztlich sei sie geohrfeigt worden und habe nackt aus der Wohnung flüchten müssen. Eine Untersuchung nach dem angeblichen Vorfall im Krankenhaus ergab aber keinerlei Verletzungen der Rumänin.

„Es ging um Geld, sonst ist gar nichts passiert“, sagt der Angeklagte. Denn er habe im Voraus für zwei Stunden bezahlt, das Treffen sei allerdings nach einer halben Stunde aus seiner Sicht beendet gewesen. „Weil sie so animalisch gierig war.“

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Er forderte den Rest des Geldes zurück. Auch lautstark in einem Telefonat mit der Escort-Agentur, wie eine Mitarbeiterin vor Gericht bestätigt.

Weil eine der beiden Damen nicht als Zeugin zur Verhandlung erscheint, wird vertagt.

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