Hausbesitzer wehrt sich gegen Räumpflicht und fordert Gesetzesnovelle

Die Pflicht zur Schneeräumung auf Gehsteigen für angrenzende Hausbesitzer wurde 1960 beschlossen
Hausbesitzer in Niederösterreich bekämpft StVO, weil er „fremden“ Schnee räumen muss.

Es ist, als ob Klaus Reiter den tausendfachen Frust und Ärger über den gesetzlichen Zwang zur Schneeräumung für Hausbesitzer aufgesogen hätte. Der als streitbar bekannte Verkehrsaktivist aus dem Gölsental (Bezirk Lilienfeld) will nicht mehr akzeptieren, dass er als Anrainer der Hainfelder Bundesstraße (B18) per Strafandrohung verpflichtet ist, just jenen Schnee vom Gehsteig wegräumen zu müssen, den der Schneepflug der Straßenmeisterei von der Fahrbahn dorthin schleudert.

„Es ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz für Fußgänger und Radfahrer gegenüber den Autofahrern. Wer sagt denn, dass ein Gesetz ewig Bestand haben muss? Politiker müssen nur wollen, um da etwas zu ändern“, kritisiert Reiter. Es ist der Paragraf 93 der Straßenverkehrsordnung 1960, der laut ihm schleunigst novelliert gehört.

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