Vielen sei die Tragweite der Haftung bei Unfällen gar nicht bewusst, so Reiter. „Viele wissen nicht, dass sie, auch wenn sie ihren Gehsteig geräumt haben, trotzdem dafür haften, wenn ihnen später Schnee und Dreck erneut von der Straße auf den Gehweg geworfen wird“, schildert er.
Vielen sei die Tragweite der Haftung bei Unfällen gar nicht bewusst, so Reiter. „Viele wissen nicht, dass sie, auch wenn sie ihren Gehsteig geräumt haben, trotzdem dafür haften, wenn ihnen später Schnee und Dreck erneut von der Straße auf den Gehweg geworfen wird“, schildert er.
Ihm sei klar, dass die Schneepflugfahrer mangels anderer Vorschriften am wenigsten für die Situation können, gibt Reiter zu. „Wenn ich auf meinem Grund Schnee habe, der mir temporär im Weg ist, kann und darf ich ihn auch nicht ungefragt auf Fremdflächen ablagern“, sagt er. Den Betroffenen dann per Strafandrohung dazu zu verpflichten, diesen „Abfall“ zu beseitigen, sei eine Chuzpe.
Offene Briefe von Reiter mit geharnischter Kritik sind derzeit im Umlauf. Der B18-Anrainer aus Wiesenfeld bei St. Veit/Gölsen will aber keinen Präzedenzfall durch die Instanzen schicken, um den Schneeräumzwang zu kippen. Er fordert Initiative „und qualitätsvolle Arbeit der Politiker in Diensten der Bürger“, um die „Ungerechtigkeit“ abzustellen.
Schneefrachten vor seinem Haus durch die Räumung der Straßenmeisterei im heurigen Winter, die er für vermeidbar hielt, schürten Reiters Widerstand. Weil aber seine Beschwerden von niederösterreichischen Regierungsmitgliedern und von den Parlamentsparteien – wenn überhaupt – mit schnöden Dreizeilern und Hinweisen auf gültiges Gesetz abgetan worden seien, legte er nach. „Ich habe den Verkehrsreferenten der Parteien einen Gesetzänderungsantrag geschickt. Zumindest in geschlossenen Ortschaften soll der Schnee nicht mehr auf die Gehsteige verfrachtet, sondern etwa mechanisch abtransportiert werden. Das müsste jetzt zumindest im Parlamentsausschuss behandelt werden“, berichtet er.
Im Büro des nö. Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) ist der Protest bekannt. Bei der kritisierten Schneeräumpflicht nach der StVO handle es sich aber um ein Bundesgesetz, erklärt Referent Gerhard Noe. Reiters persönliche Belastung durch Schneepflugeinsätze auf der B18 werde aber vom nö. Straßendienst überprüft.
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