Bürger starten Volksbegehren für effizienteren Verfassungsgerichtshof

Start Volksbegehren
Amstettner Unternehmerduo und Kärntner Anwalt fordern Eilverfahren des VfGH für rasche Rechtssicherheit.

„Wir wollten einfach nicht mehr in Kauf nehmen, wie das Fundament unserer Demokratie erschüttert wird.“ Als genaue politische Beobachter haben zwei Amstettner Unternehmer die Privatinitiative ergriffen und ein Volksbegehren gestartet. Dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) müsse es ermöglicht werden in besonders drastischen Gesetzesfragen mittels Eilverfahren Rechtssicherheit für die Bürger herzustellen, fordert Sprecher Stefan Krejci.

Das Volksbegehren „Verfassungsgerichtshof: Eilverfahren - jetzt“, wurde vom Innenministerium genehmigt und somit von den Amstettnern in die Unterstützungsphase geschickt. Fast wöchentlich sitzt die Gruppe politisch Interessierter aus der Region zusammen, um das aktuelle Geschehen zu durchleuchten. „Es sind viele Themen, die uns wichtig sind. Zuletzt hatten wir vor, eine Initiative für die dringend notwendige Pflegereform zu starten“, schildert der Gewerbe-Immobilienentwickler Krejci. Dann haben ihn und den Amstettner Sportartikelhändler Manuel Winninger „die letzten 24 Monate nicht unberührt gelassen“. Die so massiv in die persönlichen Grundrechte eingreifenden Corona-Maßnahmen hätten viel rascher auf ihre rechtliche Gültigkeit überprüft gehört, sind die Amstettner, die sich mit dem Kärntner Rechtsanwalt Christian Puswald zusammengetan haben, überzeugt. "Da konnten wir einfach nicht mehr untätig bleiben", sagen sie.

Der VfGH arbeite zwar grundsätzlich zügig. Im Bezug auf die Corona-Einschränkungen durch die Regierung und das Parlaments seien von ihm mittlerweile 40 Verordnungen als rechtsungültig erklärt worden. Dabei zeige sich das grundsätzliche Problem, dass die Pandemie-Verordnungen dann, wenn sie als ungültig erklärt werden, gar nicht mehr gültig seien, kritisiert das Trio. Sie rücken ein besonders drastisches Beispiel in den Blickpunkt: Erst im Dezember 2021 stellte der VfGH fest, dass die Sperre der Spielplätze in Graz aus dem April 2020 rechtswidrig gewesen sei.

Eingeständnis

Dass späte VfGH-Entscheidungen von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), in einem Statement sogar zum politischen Kalkül erklärt wurden, sei jedenfalls ein Knackpunkt gewesen, erinnert sich Krejci. „Unser Ziel ist es, rasche Rechtssicherheit sowohl für BürgerInnen, als auch für alle Unternehmer und ebenso für den Gesetzgeber zu erlangen. Dies ist deshalb so wichtig, damit wir alle das Beste aus der jeweiligen Situation herausholen können! Nur mit eindeutiger und schneller Rechtssicherheit in Verfassungsfragen kann man die Zukunft positiv für alle Menschen gestalten und Gräben überwinden“, stellt Manuel Winninger klar.

Mit der zuletzt ins Rampenlicht gerückten Impfgegnerpartei MFG, die ja den Kampf gegen die Einschränkung der Grundrechte genauso heftig kritisiert und bekämpft, habe man nichts am Hut, versichert Krejci gegenüber dem KURIER. Er verweist auf Richter und Anwälte, wie die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Irmgard Griss und Rechtsanwaltskammerpräsident Rupert Wolff, die ebenfalls bereits Eilverfahren für den VfGH gefordert haben.

Sommergespräch mit Irmgard Griss

Die frühere OGH-Präsidentin Irmgard Griss

„Es ist bedauerlich, dass es überhaupt ein Volksbegehren wie dieses braucht, um unserem Rechtsstaat jene Möglichkeit zu geben, die in westlichen Demokratien längst üblich ist. Es ist daher dringend an der Zeit diese Situation für die Zukunft und für alle Beteiligten zu verbessern“, sagt Rechtsanwalt Christian Puswald.

Das Volksbegehren kann ab sofort persönlich auf den Gemeindeämtern oder elektronisch mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte unterstützt werden. Mindestens 8.401 Unterstützungsunterschriften braucht es, um den Antrag auf die Einleitung eines Volksbegehrens stellen zu können. Ab 100.000 Unterschriften muss sich das Parlament verpflichtend mit der Thematik beschäftigen. Unter www.eilverfahren-jetzt.at haben die Initiatoren auch eine eigene Internetseite eingerichtet. 

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