Herbe Kritik an VfGH: "Hinken der Rechtslage ein Jahr hinterher"
Im Juli des Vorjahres – Österreich hatte die erste Corona-Welle gerade geschafft – da widmeten sich die Richter am Verfassungsgerichtshof, kurz VfGH, erstmals der Pandemie. Das Richterkollegium befand darüber, ob die vielfach in Eile erlassenen Verordnungen und Gesetze mit der Verfassung und den Grundrechten vereinbar sind.
Im Einzelfall waren die Entscheidungen durchaus bemerkenswert. So erklärte der VfGH das Betretungsverbot für Geschäfte mit einem Kundenbereich von mehr als 400 m² für gesetzwidrig. Teilweise gesetzwidrig war auch die Verordnung, mit der das Betreten öffentlicher Orte verboten worden war.
Gravierender "Schönheitsfehler"
Es handelte sich um grundlegende, um richtungsweisende Entscheidungen. Doch sie hatten einen gravierenden „Schönheitsfehler“: Die Höchstrichter beurteilten Bestimmungen, die zum Zeitpunkt der richterlichen Entscheidung gar nicht mehr in Kraft waren. Die VfGH-Entscheidungen kamen also spät. Zu spät, wie hochrangige Juristen befinden.
Muss sich das Höchstgericht neu aufstellen?
In Experten-Kreisen läuft angesichts der Covid-Krise deshalb eine Diskussion darüber, ob sich das Höchstgericht nicht anders aufstellen muss.
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