Schlachter und ein Tierarzt vor Gericht: 213 Schafe starben qualvoll

Schlachter und ein Tierarzt vor Gericht: 213 Schafe starben qualvoll
Kontroll-Tierarzt mit auf der Anklagebank, weil er illegale Vorgänge im Bezirk Wiener Neustadt nicht stoppte, sondern daran teilnahm.

Es sind grausame Szenen, die Fotos und Videos von Tierschützern aus dem Sommer 2021 zeigen: In einem Schlachtbetrieb in Haschendorf (Bezirk Wiener Neustadt) wurden insgesamt 213 Schafe für ein muslimisches Opferfest geschächtet – ohne die gesetzlich vorgeschriebene Betäubung und nicht gemäß den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes. Die zappelnden Tiere bluteten qualvoll aus.Jenen sechs Männern aus Wien, die an der Prozedur beteiligt waren, wird von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt deshalb Tierquälerei vorgeworfen. Am Mittwoch begann der Prozess am Landesgericht.

"Unnötige Qualen"

Mit auf der Anklagebank: Ein für die Kontrollen zuständiger Tierarzt. Dabei handelt es sich nicht um einen Amtstierarzt. Statt seiner Kontrollpflicht nachzukommen, habe er sich an den illegalen Schlachtungen beteiligt und ebenfalls im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorschriften gehandelt, lautet der Vorwurf.

Schächtungen dürfen in Österreich nur in Anwesenheit eines amtlichen Kontrollorgans, nur durch Personen mit entsprechender Genehmigung und nur mit sofortiger Betäubung nach dem Tötungsschnitt durchgeführt werden. In Haschendorf sei der Hals der Tiere aber nicht mit einem Schnitt geöffnet worden, was zu unnötigen Qualen geführt habe. Statt die Schafe sofort zu betäuben, habe auch der Tierarzt dies erst nach geraumer Zeit zustande gebracht.

Nicht qualifiziert

Schneller sei die Betäubung nicht möglich, lautet die Rechtfertigung des Veterinärs. Warum er die Schlachtungen nicht gestoppt habe, als klar wurde, dass sie nicht im Rahmen der Vorschriften ablaufen, will die vorsitzende Richterin wissen. Er habe versucht, die zuständige Behörde zu erreichen. Dies sei ihm jedoch nicht gelungen, antwortet der Tierarzt. Also habe er entschieden, selbst die Betäubungen durchzuführen – so rasch als möglich.

Eigentlich hätte die Grausamkeit gar nicht beginnen dürfen. Denn die Schlachter, die in Haschendorf zur Tat schritten, verfügten nicht über die von der Bezirkshauptmannschaft geforderte Befugnis. Teilweise seien ihnen die gesetzlichen Bestimmungen gar nicht bekannt gewesen, geben sie am Mittwoch zu Protokoll. Alle sechs bekennen sich im Wesentlichen schuldig.

Nicht kontrolliert

Ihre Sachkundigkeit war nicht überprüft worden. Nicht einmal einen Identitätsnachweis habe der Mediziner gefordert, räumt er in seiner Aussage selbst ein.

Vor dem Landesgericht Wiener Neustadt demonstrierten vor Prozessbeginn Aktivisten des Vereins gegen Tierfabriken (VGT). Vize-Obmann David Richter: „Es ist skandalös, dass ein behördlicher Kontrolltierarzt es nicht schafft, vor Ort dafür zu sorgen, dass die Gesetze eingehalten werden. Dieses System muss dringend reformiert und die Wirksamkeit der Kontrollen sichergestellt werden.“

Reformen gefordert

Dass der Arzt selbst an den illegalen Schlachtungen teilnehme, zu langsam betäube und sein Vorgehen dann vor Gericht verteidige, sei „unfassbar“, so Richter. Der VGT fordert eine Schlachthof- und Kontroll-Reform und sammelt dafür Unterschriften. Eine Petition kann unter https://vgt.at/actionalert/schlachthofreform2023/index.php unterzeichnet werden.

Der Prozess wird am 2. Mai fortgesetzt.

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