Scheingeschäfte in Panama? Gastrobetrieb im Visier des Staatsanwalts

Steuererklärung mit Aktenordner und Brille
Vorwurf der Steuerhinterziehung in bekannten Lokalen im Bezirk Mödling. Angeklagte bestreiten dies.

Es waren überraschend internationale Verflechtungen, die sich rund um den Betrieb zweier bekannter Gastronomiebetriebe und eines Hotels im Bezirk Mödling ergeben haben sollen. Der Staatsanwalt spricht von Konstruktionen in Dubai, Malta und Panama. Diese seien freilich nur aus einem einzigen Grund errichtet worden: um Steuer zu „vermeiden“.

Insgesamt fast 4,5 Millionen Euro sollen die drei Angeklagten so gemeinsam an Abgaben hinterzogen haben, wird ihnen vorgeworfen. Man habe „Einnahmen und Ausgaben falsch dargestellt“ und sich dadurch bereichert, lautet der Vorwurf, den die drei jedoch vehement bestreiten.

Bei den von der Staatsanwaltschaft bezweifelten Ausgaben der Betriebe sei es im Wesentlichen um Honorare für einen externen Berater gegangen, der geholfen habe, die wenig rentabel laufenden Lokale auf die Erfolgsspur zu bringen. Und dies sei auch gelungen, erzählt eine Angeklagte. Sie hatte als Servierkraft begonnen, war dann jedoch von ihrem ehemaligen Lebensgefährten und nunmehrigen Mitangeklagten mit der Leitung der Betriebe betraut worden.

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Völlig ahnungslos

Diese Funktion übte die Frau dann allerdings immerhin tatsächlich aus. Anders als der dritte Angeklagte, der als Reinigungskraft im Hotel tätig war, eines Tages jedoch zum Geschäftsführer einer neu gegründeten „Offenen Gesellschaft“ (OG) wurde. Diese habe weit überhöhte Rechnungen des Beraters bezahlt. „Ein reines Scheingeschäft“, sagt der Staatsanwalt.

Was denn eine solche OG sei, will die Richterin vom Geschäftsführer wissen. „Keine Ahnung“, lautet die überraschende Antwort. Warum er die Gesellschaft dann gegründet habe? Weil es ihm die Zweitangeklagte gesagt habe. „Und wer war für die Steuern zuständig?“ – „Das müssen Sie die Frau fragen, nicht mich.“

Noch kurioser wird es, als die Vorsitzende dem Angeklagten die Namen der Gesellschafter „seiner“ OG vorliest. Die meisten davon kennt er gar nicht, von anderen nur die Vornamen.

"Keine unüblichen Vorgänge"

Und doch besteht der Verteidiger darauf, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei: „Es gab keinerlei unübliche Vorgänge. Alle Konstruktionen wurden von der Finanzbehörde jahrelang akzeptiert.“ Das Ermittlungsverfahren sei in die Länge gezogen und „nicht ganz legitim“ abgehandelt worden, behauptet er. Seitens der Angeklagten habe man „28 prall gefüllte Umzugskartons voll Unterlagen zur Verfügung gestellt“, um die Vorwürfe zu entkräften.

Der Prozess wird vertagt.

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