Zehn Monate Haft für brutale Attacke bei Stadtfest in NÖ

Bier, auch wenn es als "alkoholfrei" ist, gehört nur in die Hände von Älteren
Mann schlug Opfer (17) Glas ins Gesicht, Wirbel um Falschaussage vor Gericht in St. Pölten.

Der Besuch des Herzogenburger Stadtfestes im Juni des Vorjahres wird einem 17-Jährigen noch lange in bitterer Erinnerung bleiben. Der Bursche wurde bei dem Fest von einem 27-Jährigen brutal attackiert, der Angreifer schlug dem Opfer ein Glas ins Gesicht. Bis heute leidet der 17-Jährige unter den Folgen des Vorfalls. Laut seiner Anwältin absolviere er eine Therapie, noch immer sei sein Gesicht vernarbt.

Am Montag wurde dem Beschuldigten am Landesgericht St. Pölten der Prozess gemacht. Dabei ging es allerdings nicht nur um die Attacke, die der Angeklagte auch eingestand. An viel konnte sich der 27-Jährige aber nicht mehr erinnern, er gab an, sturzbetrunken gewesen zu sein.

Dass er bei der Veranstaltung randalierte, bestätigten zwei Polizisten, die ihn festnehmen mussten, weil er einen Beamten getreten haben soll. „Er hat uns zudem ordentlich beschimpft“, berichtete einer der Polizisten.

Der Angeklagte fasste eine bedingte Haftstrafe im Umfang von zehn Monaten aus, zudem zeigte er sich bereit, Schmerzengeld in der Höhe von 4.000 Euro zu zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Zeugen manipuliert?

Abgeschlossen ist die Sache aber damit noch nicht ganz. Denn der blutige Vorfall beim Stadtfest in Herzogenburg könnte auch für einen Zeugen ein unangenehmes Nachspiel haben. Dieser soll vor Gericht wahrheitswidrig ausgesagt haben. Der Angeklagte soll zuvor versucht haben, Zeugen so zu manipulieren, dass sie vor der Polizei zu seinen Gunsten aussagen.

Dass er bei der Veranstaltung randalierte, bestätigten zwei Polizisten, die ihn festnehmen mussten, weil er einen Beamten getreten haben soll. „Er hat uns zudem ordentlich beschimpft“, berichtete einer der Polizisten.

4.000 Schmerzengeld

Der Angeklagte fasste eine bedingte Haftstrafe im Umfang von zehn Monaten aus, zudem zeigte er sich bereit, Schmerzengeld in der Höhe von 4.000 Euro zu zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Abgeschlossen ist die Sache aber damit noch nicht ganz. Denn der blutige Vorfall beim Stadtfest in Herzogenburg könnte auch für einen Zeugen ein unangenehmes Nachspiel haben. Dieser soll vor Gericht wahrheitswidrig ausgesagt haben. Der Angeklagte soll zuvor versucht haben, Zeugen so zu manipulieren, dass sie vor der Polizei zu seinen Gunsten aussagen.

Falsche Version

Während ein junger Mann vor dem Richter seinen Fehler eingestand („Ich war gar nicht am Stadtfest“), soll ein anderer am ersten Verhandlungstag bei der falschen Version geblieben sein. Der „Zeuge“ wird in den kommenden Wochen vermutlich noch Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.

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