"Nur Begleitpersonen": NÖ Kliniken kündigen Wahlhebammen Verträge

"Nur Begleitpersonen": NÖ Kliniken kündigen Wahlhebammen Verträge
Private Geburtshelferinnen orten Verantwortungsverlust. Schwangere trotz Entkräftung der LGA unsicher.

Zwei Verträge mussten bisher abgeschlossen werden, bevor Wahlhebammen eine Geburt in einem Krankenhaus der nö. Landesgesundheitsagentur (LGA) begleiten konnten. Einer zwischen Mutter und Hebamme, einer zwischen Krankenhaus und Hebamme. 

Mit 31. März soll nun Letzterer durch einen Vertrag zwischen Mutter und Krankenhaus ersetzt werden.

"Keine medizinische Verantwortung"

Was nach einer kleinen bürokratischen Änderung klingt, ist für  Lisa Sanchez,  freiberufliche Hebamme aus Herzogenburg (Bezirk St. Pölten), aber eine Hiobsbotschaft: „Wir haben damit de facto keine medizinische Verantwortung mehr im Kreißsaal.“

Denn rechtlich rutschen die privaten Hebammen durch diese neue Regelung auf die Stufe von Begleitpersonen, wie etwa dem werdenden Vater, ab. „Ich kann jetzt also nur mehr dabei sein und der Frau die Hand halten“, schlussfolgert Sanchez kopfschüttelnd. 

"Nur Begleitpersonen": NÖ Kliniken kündigen Wahlhebammen Verträge

Lisa Sanchez ist freiberufliche Hebamme.

Genauso wenig verstehen diese Änderung über 11.000 weitere Personen (Stand Mittwoch 16 Uhr), die sich binnen weniger als 24 Stunden in einer Onlinepetition solidarisiert haben.

„Fehlinterpretation“

Aufgrund der Kritik ruderte die LGA am Mittwoch  zurück und spricht in einer  Stellungnahme von einer „Fehlinterpretation“: „Die Betreuung durch Begleithebammen ist bei einer Entbindung auch weiterhin in allen nö. Kliniken mit Geburtenstation möglich und erwünscht.“

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