Prozess um Brandanschlag auf FPÖ-Zentrale: Angeklagter streitet alles ab

Prozess um Brandanschlag auf FPÖ-Zentrale: Angeklagter streitet alles ab
Iraker wird auch verdächtigt, in St. Pölten Bestandteile für den Bau einer Bombe gesammelt zu haben.

Im St. Pöltner Prozess um den Brandanschlag auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ Niederösterreich aus dem Jahr 2019 sowie um Terrorismus-Vorwürfe hat sich der 29-jährige Angeklagte am Montag nicht schuldig bekannt. Beim Angriff auf die Parteizentrale soll der Iraker gemeinsam mit drei Komplizen agiert haben, einem davon wurde bereits der Prozess gemacht. Angelastet wird dem Beschuldigten darüber hinaus, sich Material für eine Bombe besorgt zu haben.

Angriff mit Molotowcocktails

In Zusammenhang mit dem Vorfall in St. Pölten in den frühen Morgenstunden des 12. August 2019 wird dem 29-Jährigen versuchte Brandstiftung vorgeworfen. Der Asylwerber und seine Komplizen haben laut Staatsanwalt am Areal der FPÖ-Landesgeschäftsstelle mit Steinen Fenster einer Lagerhalle eingeworfen und anschließend versucht, Molotowcocktails in das Objekt zu befördern.

Eine eindeutige DNA-Spur auf einer in der Nähe des Tatorts gefundenen und als Molotowcocktail präparierten Bierflasche brachte die Ermittler auf den Iraker. Die Tat war auch von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden - „mit nicht besonders guter“ Bildqualität, wie der Staatsanwalt einräumte. Die Körpergröße von einem der gefilmten Täter treffe aber auf den Iraker zu.

Wackeliges Alibi

Der Angeklagte bestritt dies, er will sich rund um den Zeitpunkt des Brandanschlags gar nicht in St. Pölten, sondern bei einem Freund in Villach befunden haben. Ein Bekannter gab dem 29-Jährigen aber laut dem vorsitzenden Richter kein Alibi, auch Handy-Standortdaten zu einem Kärnten-Aufenthalt liegen demnach nicht vor.

Den DNA-Fund auf der Bierflasche konnte sich der Beschuldigte mit Verweis darauf, keinen Alkohol zu konsumieren, nicht erklären. Das Gebäude der FPÖ-Landesgeschäftsstelle kenne er nicht. Auch hinsichtlich der österreichischen Innenpolitik will der Iraker nicht bewandert sein.

Einer der drei möglichen Komplizen des Angeklagten beim Brandanschlag fasste im Oktober 2020 am Landesgericht St. Pölten dreieinhalb Jahre Haft aus, zudem wurde eine zuvor bedingt verhängte Freiheitsstrafe im Ausmaß von sieben Monaten widerrufen. Weitere Verdächtige wurden laut Staatsanwaltschaft bisher nicht ausgeforscht.

Iraker streitet die Vorwürfe ab

Angelastet werden dem 29-Jährigen zudem die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation. Er soll sich bis zu seiner Festnahme am 11. November 2021 an der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt haben. Der seit Längerem in St. Pölten ansässige Mann soll sich in der niederösterreichischen Landeshauptstadt auch mit mittlerweile verurteilten IS-Sympathisanten getroffen haben, so der Staatsanwalt.

Eine Nähe zu der Terrormiliz stellte der 29-Jährige in der Schöffenverhandlung jedoch in Abrede. Den IS erachte er als „eine Verbrecherbande“.

Der Iraker dürfte zudem auf Facebook Mitglied von einschlägigen Gruppen gewesen sein. In sozialen Netzwerken soll sich der Mann der Anklage zufolge bereit erklärt haben, einen improvisierten Sprengsatz zu bauen und für einen Terroranschlag im Bundesgebiet zur Verfügung zu stehen. Aufgeflogen ist dieser Aspekt der Causa infolge einer Meldung eines ausländischen Geheimdienstes.

Prozess um Brandanschlag auf FPÖ-Zentrale: Angeklagter streitet alles ab

Der Prozess findet am Landesgericht St. Pölten statt

Der Verdächtige habe Material für eine Bombe beschafft und „Unternehmungen gemacht, mit dem Bau anzufangen“, sagte der Vertreter der Anklagebehörde. Sichergestellt wurden neben Blockbatterien und Kabeln u.a. abgeriebene Köpfe von rund 2.000 Zündhölzern. „Dazu muss man sechs Stunden durchgehend Zündhölzer abschaben. Mir ist das in meiner Tätigkeit noch nie untergekommen“, konstatierte der vorsitzende Richter. Der Iraker verwies darauf, besagte Zündholzreste beim Kochen von Kaffee auf einem Grillteller verwendet zu haben.

Zehn Jahre Haft drohen

Im Fall eines Schuldspruchs drohen bis zu zehn Jahre Haft. „Es gibt keine handfesten Beweise“, sagte der Verteidiger bei seinem Eröffnungsvortrag. Der Jurist ortete „ein reines Indizienverfahren“ bzw. ein „Gedankenkonstrukt“.

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