Brandanschlag auf FPÖ NÖ Geschäftsstelle: 3,5 Jahre Haft

Brandanschlag auf FPÖ NÖ Geschäftsstelle: 3,5 Jahre Haft
21-Jähriger musste sich wegen versuchter Brandstiftung verantworten.

Am Landesgericht St. Pölten ist am Dienstagvormittag der Prozess wegen versuchter Brandstiftung gegen einen 21-jährigen Afghanen fortgesetzt worden. Er soll im August 2019 gemeinsam mit drei bisher nicht ausgeforschten Komplizen einen Brandanschlag auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ Niederösterreich in St. Pölten verübt haben.

Am zweiten Verhandlungstag hatten zunächst weitere Zeugeneinvernahmen stattgefunden. Im Anschluss starteten die Schöffen ihre Beratung. Kurz nach 10 Uhr verkündete der Richter das Urteil: Dreieinhalb Jahre Haft. 

Schuldig gesprochen wurde der Mann unter anderem wegen des wichtigsten Anklagepunktes: Die versuchte Brandstiftung auf die FPÖ Zentrale in St. Pölten.

Der von einer Überwachungskamera aufgezeichnete Angriff hatte sich in den frühen Morgenstunden des 12. August vergangenen Jahres ereignet. Beim Hantieren mit den Brandbeschleunigern für die Wurfbrandsätze soll sich der Beschuldigte selbst angezündet und dabei verletzt haben.

Der damals 20-Jährige wurde am 19. August festgenommen, nachdem er das Wiener SMZ Ost-Donauspital wegen einer Schulterverletzung aufgesucht hatte.

NIEDERÖSTERREICH: BRAND IN FPÖ-LANDESGESCHÄFTSSTELLE IN ST. PÖLTEN

Am ersten Prozesstag am 13. August bekannte sich der afghanische Staatsbürger zur versuchten Brandstiftung nicht schuldig. Der 21-Jährige, dessen Asylbescheid rechtskräftig negativ ist, ist zudem wegen gefährlicher Drohung, schwerer Körperverletzung, Verleumdung und Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt. Diese Taten soll er während seiner Inhaftierung begangen haben. Die Verleumdung gab der Mann zu, in den übrigen Punkten war er jedoch ebenfalls nicht geständig.

Weitere Zeugen befragt

Vertagt worden war die Verhandlung im August zur Einvernahme weiterer Zeugen. Zwei davon erschienen am Dienstag allerdings unentschuldigt nicht. Drei Polizisten gaben Auskunft über die Tätlichkeiten, die der 21-Jährige während der Inhaftierung begangen haben soll.

Der Angeklagte selbst erklärte auf Vorhalt, dass er durchaus wisse, was die Freiheitliche Partei sei und was sie über Asylwerber sage. "Sie sind gegen Flüchtlinge", sagte er laut Dolmetscherin.

In ihrem Schlussvortrag bezeichnete die Staatsanwältin den Brandanschlag als eine geplante Aktion. Die Beweislage sei eindeutig, verwies sie u.a. auf die vorliegenden Aufnahmen aus der Überwachungskamera und die erlittene Verwundung des 21-Jährigen. Es brauche nun ein deutliches Zeichen, um zu zeigen, dass "ein derartiges Verhalten der Meinungsfreiheit widerspricht".

Der Verteidiger sah "lediglich Indizien und keine Beweise". Es sei nach wie vor nicht geklärt, dass sich sein Mandant am 12. August 2019 überhaupt in St. Pölten aufgehalten habe. Er forderte hinsichtlich der versuchten Brandstiftung einen Freispruch im Zweifel und insgesamt eine milde Bestrafung.

Die Schöffen gingen gegen 9.30 Uhr in Beratung. Ein Urteil dürfte noch in den Vormittagsstunden fallen.

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