Brandanschlag auf FPÖ: Verdächtiger bleibt weiter in U-Haft

Brandanschlag auf FPÖ: Verdächtiger bleibt weiter in U-Haft
Die Haftbeschwerde wurde vom Oberlandesgericht Wien abgelehnt, weitere Gutachten werden erstellt.

Nach dem Brandanschlag auf die Partei-Zentrale der FPÖ Niederösterreich in St. Pölten laufen die Ermittlungen weiter auf Hochtouren. Wie berichtet, konnte der Verfassungsschutz bereits einen Verdächtigen verhaften, nach drei Komplizen wird noch gefahndet.

Der 20-jährige Afghane, der laut Polizei an der Tat mitgewirkt haben soll, streitet bislang jede Verstrickungen in die Aktion am 12. August ab. Verletzt wurde bei der Feuerattacke niemand, allerdings wurden Fenster und Werbematerial zerstört.

Brandwunden

Der junge Mann war deshalb ins Visier der Ermittler geraten, weil er sich kurz nach dem Anschlag Brandwunden an der Schulter in einem Wiener Krankenhaus behandeln ließ. Dabei soll er gegenüber Ärzten auch Aussagen getätig haben, die ihn in Verbindung mit der Tat gebracht haben sollen.

Vergangenen Montag gab es auf die FPÖ NÖ einen Brandanschlag

Verdächtige warfen Molotowcocktails

In den Einvernahmen beteuerte der Afghane bislang seine Unschuld. Bei den Brandwunden würde es sich um "ältere Verletzungen handeln, die Aussagen im Spital seien aus dem Zusammenhang gerissen worden". Laut seinem Anwalt Martin Engelbrecht wurden auch keine DNA-Spuren des Verdächtigten am Tatort gefunden.

Haftbeschwerde abgelehnt

Wie der KURIER nun erfuhr, wurde einer Haftbeschwerde dennoch nicht stattgegeben. Diese Entscheidung hatte das Oberlandesgericht Wien vor Kurzem getroffen. Damit muss der Verdächtige weiterhin in U-Haft bleiben.

Wie geht es nun weiter? Laut Engelbrecht fehlt noch die Auswertung der Handydaten seines Mandanten. Diese könnten darüber Aufschluss geben, ob sich der Afghane tatsächlich am Tatort aufgehalten hat oder auch nicht.

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