Ehestreit eskalierte: Mann zündete Familienhaus in Tulln an

Ehestreit eskalierte: Mann zündete Familienhaus in Tulln an
45-Jähriger wurde wegen versuchter Brandstiftung angeklagt. Er zeigte sich reumütig.

„Ich werde die Bude anzünden“ – mit diesen Worten stürmt ein 45-Jähriger im März diesen Jahres in die Garage seines Hauses, um einen Benzinkanister zu holen. Den Inhalt kippte er dann über den Teppich im Vorzimmer und löste damit einen Großeinsatz der Feuerwehr Tulln aus.

Während er und seine 42-jährige Ehefrau sich noch ins Freie retten konnten, waren die drei gemeinsamen Kinder (zwei 18-Jährige und eine Elfjährige) im ersten Stock gefangen. Sie konnten sich auf einen Balkon retten und unverletzt von den Einsatzkräften geborgen werden. Auch die Nachbarn der Doppelhaushälfte blieben unversehrt.

„Es ist mit viel Glück nichts passiert und keiner verletzt worden“, führt die Staatsanwältin am Freitag vor dem Landesgericht St. Pölten aus.

1,6 Promille

Auslöser für die Tat war ein Ehestreit, so der wegen versuchter Brandstiftung Angeklagte. „Es hat gekriselt und ich hatte großen Zeitdruck in der Arbeit. Im Alkohol habe ich Erleichterung gefunden“, sagt der 45-Jährige. Am Tatabend wurden 1,6 Promille nachgewiesen.

Am Haus entstanden geschätzt 150.000 Euro Schaden, der Unbescholtene saß daraufhin eineinhalb Monate in U-Haft.

Tat war Weckruf

Trotz allem sei der Vorfall ein Weckruf für ihn gewesen: Dem Alkohol habe er mit einer freiwilligen Gesprächstherapie abgeschworen und auch die Beziehung zu seiner Familie sei wieder in Takt. „Ich bereue es sehr, ich möchte mich bei meinen Kindern entschuldigen“, so der Angeklagte mit brüchiger Stimme.

Ein reumütiges Geständnis, dem der Schöffensenat Glauben schenkte. Bei einem Rahmen von bis zu zehn Jahren wurde das Strafausmaß im untersten Bereich angesiedelt. „Dennoch müssen wir ein Zeichen setzen“, so der Richter. Während eine zwölfmonatige Haftstrafe auf drei Jahre bedingt nachgesehen wird, muss der Österreicher 1.440 Euro Geldstrafe zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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