Für das Ziel, weniger Treibhausgasemissionen zu erzeugen, steht Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) bei zahlreichen Straßenbauprojekten auf der Bremse. Weil der Bund deshalb auch den Sicherheitsausbau der Mattersburger Schnellstraße (S4) verschleppt hat, ist nun politisch Feuer am Dach.
Nach dem schlimmen Frontalunfall, bei dem zuletzt eine 49-jährige Mutter und ihre 16-jährige Tochter ums Leben gekommen sind, verlangen ÖVP, FPÖ und SPÖ die sofortige Umsetzung des Projekts mit der baulichen Trennung der Richtungsfahrbahnen. Dass der 180 Millionen Euro teure Ausbau 2019 eingereicht und noch immer nicht genehmigt ist, bezeichnet Niederösterreichs Mobilitätslandesrat Udo Landbauer (FPÖ) als „Ergebnis einer ideologiegetriebenen Politik gegen Autofahrer und Pendler“. Wenn man nur „alles Mögliche“ evaluiere, anstatt die Sicherheit voranzutreiben, dürfe man sich nicht wundern, wenn am Ende etwas passiere, sagt der blaue Landesvize.
Landbauer hat am Dienstag einen Sicherheitsgipfel zum Ausbau der S4 mit allen beteiligten Gebietskörperschaften angeregt. „Die Behörden wären längst fertig, wenn der Bund rechtzeitig alle Verfahren eingereicht hätte“, lautet die Kritik.
Der vierspurigen Schnellstraße fehlt auf der 14,3 Kilometer langen Strecke zwischen Wiener Neustadt und Mattersburg eine Mittelleitschiene. In regelmäßigen Abständen kommt es in dem neuralgischen Bereich zu schlimmen Frontalzusammenstößen, die schon zig Menschenleben gefordert haben.
2022 hätte der Sicherheitsausbau für das Straßenstück beginnen sollen, geplant waren die Errichtung einer baulichen Mitteltrennung und eines Abstellstreifens sowie die Adaptierung der Beschleunigungs- beziehungsweise Verzögerungsstreifen. Nachdem das Klimaschutzministerium überraschend eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) angeordnet hatte, verzögerte sich das Vorhaben. Basis dafür war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau der A22 in Korneuburg, wo aufgrund des hohen Flächenverbrauchs ebenfalls eine UVP vorgeschrieben wurde. "Aufgrund von 15 Bescheidbeschwerden – zuerst beim Bundesverwaltungsgericht, danach beim Verwaltungsgerichtshof – ergab sich leider eine weitere Verzögerung, schlussendlich entschied der Verwaltungsgerichtshof final im Oktober 2022 und verneinte die UVP-Pflicht“, sagte ein Asfinag-Sprecher.
Eine unnötige juristische Runde, die einen weiteren Unfall nach sich zog. Nach Auskunft der Asfinag werden aktuell noch die behördlichen Verfahren für Wasser-, Forst- und Naturschutzrecht abgehandelt. Frühester Baubeginn ist damit im Herbst 2025.
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