Gefälschte Rechnungen: Gastronom hinterzog über 300.000 Euro an Abgaben

Geldscheine
Weil er rund 1,5 Millionen Euro an Förderungen zurückzahlen muss, steht ein Mann aus südlichem Niederösterreich vor Privatkonkurs.

Mit seinem gastronomischen Konzept hatte er im südlichen Niederösterreich für Furore gesorgt. Neben einem Restaurant betrieb der Unternehmer auch eine Kantine und belieferte Schulen mit "gesunder Jause". All das fand ein jähes Ende, als aufflog, dass der Mann Rechnungen "frisierte", um finanziell über die Runden zu kommen.

Eine Haftstrafe deswegen hat er nach rechtskräftiger Verurteilung am Landesgericht Wiener Neustadt bereits abgesessen. Dort fand sich der Mann nun am Montag aber erneut wieder. Weil er im Zuge seiner illegalen Machenschaften auch mehr als 300.000 Euro an Steuern und Abgaben hinterzogen hatte, musste er sich auch deshalb noch verantworten.

Wie schon im ersten Verfahren bekannte sich der Gastronom vollinhaltlich schuldig. "Ich übernehme die Verantwortung", meinte er ohne Umschweife. Grund für die gefälschten Rechnungen sei der Versuch gewesen, sein Unternehmen zu retten, beteuerte er: "Ich wollte, dass es irgendwie weitergeht und dass ich die Gehälter meiner Mitarbeiter zahlen kann. Ich habe mich nie selbst bereichert."

1,5 Millionen Euro Schulden

Im Gegenteil: Weil erhaltene Förderungen der Agrar Markt Austria (AMA) nach seiner Verurteilung wieder zurück gefordert wurden, stehe er aktuell vor einem 1,5-Millionen-Euro-Schuldenberg, gab der Mann zu Protokoll. Mittlerweile sei er als Koch angestellt und mit Gehaltspfändungen konfrontiert. Ein Privatkonkurs scheint unausweichlich.

Das "Übel der Haft" habe sein Mandant bereits kennengelernt, appellierte der Rechtsanwalt des Mannes an den Schöffensenat. Mit weiteren Straftaten sei nicht mehr zu rechnen. "Er will sein Leben in geordnete Bahnen bringen." 

Die Bitte um ein mildes Urteil wurde erhört, der Gastronom muss nicht noch einmal hinter Gitter, sein Schuldenberg erhöht sich allerdings um 65.000 Euro Geldstrafe. Die Hälfte davon wurde bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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