Wie die bisherigen Ermittlungen der Polizei ergaben, dürfte die Lichtzeichenanlage am Bahnübergang auf der B26 trotz des einfahrenden Zuges kein Warnsignal angezeigt haben. Diese Information des Lkw-Lenkers wurde im Zuge der Erhebungen von einem Zeugen so bestätigt. Das Lichtzeichen beim Bahnübergang soll weder rot- noch gelb geleuchtet haben.
2.400 Eisenbankreuzungen bei den ÖBB
Im Netz der ÖBB gibt es österreichweit aktuell mehr als 2.400 Eisenbahnkreuzungen. Für noch mehr Sicherheit und damit es erst gar nicht zu einer Gefahrensituation für Straßenverkehrsteilnehmer kommen kann, verfolgen die ÖBB den Plan, die Anzahl weiter zu reduzieren.
Dass Lichtsignalanlagen auf Grund eines technischen Defekts komplett ausfallen, komme so gut wie nie vor, heißt es bei den ÖBB. Sollte es zu einem technischen Problem kommen, ergeht sofort eine "automatische ausfallssichere Störungsmeldung an die Betriebsleitung", die dann die geeigneten Maßnahmen trifft - etwa Anordnung der Annäherung des Zuges in Schrittgeschwindigkeit. Neben regelmäßigen Wartungen sei dies eine wichtige Rückfallebene, so die ÖBB.
Wie man auf Anfrage des KURIER bei den Bundesbahnen betont, habe die ÖBB an "keinem einzigen Vor- oder Unfall an einer Eisenbahnkreuzung in den vergangenen Jahren die Schuld getragen".
Unfallstatistik
Österreichweit stehen im Jahr 2023 50 Unfälle auf Eisenbahnkreuzungen in der Statistik. Davon waren 30 Kreuzungen technisch gesichert, 20 durch Lichtzeichen und zehn durch eine Schrankenanlage. Im Vorjahr waren es 49 Zwischenfälle, davon 24 auf technisch gesicherten Bahnkreuzungen. Zum Vergleich: 2019 waren es noch 80 Unfälle, im Jahr 2020 66 und ein Jahr später 60.
Was das Unglück in Willendorf anbelangt, wird die genaue Ursache aktuell ermittelt, erklärt ÖBB-Sprecher Christopher Seif. Laut seinen Angaben erfolgt auf der Strecke die Schaltung des Rotlichts in Richtung 1 (Fahrtrichtung Puchberg/Sch.) manuell durch den Triebfahrzeugführer mittels Funkfernbedienung und in Richtung 2 (Wiener Neustadt) über Einschaltsensoren im Gleis.
Warum die Schaltung durch den Triebfahrzeugführer? Auf diese Frage heißt es bei den ÖBB, dass man bemüht sei, den Straßenverkehr so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Daher werde eine Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage (EKSA) im Idealfall durch den fahrenden Zug mittels eines Sensors im Gleis eingeschaltet.
Manche topologischen Gegebenheiten verhindern jedoch die Platzierung dieser Sensoren, z.B. im Bereich eines Bahnhofes. "Dann muss die Einschaltung der Kreuzungssicherungsanlage durch den Triebfahrzeugführer erfolgen", so die ÖBB.
Der Zug war mit zwei Lokführern, einem Ausbilder und einem Auszubildenden, in Fahrtrichtung 1 unterwegs gewesen. Also hätte das Warnsignal manuell mittels Fernbedienung aktiviert werden müssen.
Die genauen Umstände, weshalb das nicht erfolgt ist, werden noch untersucht. Die durchgeführten Alkotests bei den beiden Triebwagenführern sowie dem Lkw-Lenker verliefen negativ.
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