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Der Architekt, der Kreuzfahrtkapitän und das Millionen-Erbe

Groteskes Schauspiel rund um das angeblich gefälschte Testament eines wohlhabenden Hinterbrühlers. Ehemalige "Masseurin" und dubiose Bekannte zu Haftstrafen verurteilt.
Zwei Frauen stehen nebeneinander im Gespräch

Hans B. war einsam. Nach dem Tod seiner Ehefrau war dem betagten, wohlhabenden Unternehmer in Hinterbrühl (Bezirk Mödling) nur noch sein geliebter Schäferhund verblieben. Als er auf die Annonce einer Masseurin antwortete, um deren Dienste in Anspruch zu nehmen, ahnte er allerdings noch nicht, dass im Schlepptau der Dame auch zwielichtige Gestalten auf sein Vermögen aufmerksam werden sollten.

Doppelgänger 

Gemeinsam sollen sie den Millionär dazu gebracht haben, seinen letzten Willen zugunsten der mittlerweile zur Sexpartnerin und Pflegerin des 86-Jährigen gewordenen Frau zu ändern. Mehr noch: man habe einen Doppelgänger ausfindig gemacht, der anstelle des Hinterbrühlers dessen neues Testament bei einem Notar unterzeichnet habe, behauptet die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.

Ein Sachverständiger kam in seinem grafologischen Schriftgutachten zum Ergebnis, dass die am Testament getätigten Unterschriften nicht jene des reichen Unternehmers waren. Wenige Monate nach der Unterzeichnung war der 86-Jährige tot. Die Pflegerin kassierte das Millionenerbe. Der Mordverdacht erhärtete sich nicht. Eine Obduktion, für die wegen Wassereintritts in die Gruft des Unternehmers wenig brauchbare Spuren vorlagen, bestätigte schließlich eine natürliche Todesursache.

Kein Schuldbekenntnis

Am Dienstag standen die 45-Jährige sowie zwei angebliche Komplizen nun in Wiener Neustadt allerdings wegen Betrugs vor Gericht - und lieferten ein groteskes Schauspiel. 

Einig war man sich vor allem in einem Punkt: man habe mit den Vorwürfen in der Anklage nichts zu tun und nie Interesse am Vermögen des Hinterbrühlers gehabt.

Als Erster am Wort: ein 16-fach vorbestrafter Wiener Pensionist, der den Fall gemeinsam mit einem Bekannten ins Rollen gebracht hatte. Die beiden formulierten die Betrugsvorwürfe rund um das Testament in einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Bald geriet der 70-Jährige allerdings selbst ins Visier der Ermittler. In Einvernahmen vor der Polizei behauptete er dann unter anderem, 100.000 Euro von der Mutter seines Bekannten an die 45-jährige Hauptangeklagte weitergegeben zu haben. Eine Aussage, an die er sich am Dienstag jedoch nicht mehr erinnern konnte.

Offensichtliche Widersprüche

Und dies sollte in zahlreichen weiteren Punkten ganz ähnlich aussehen. Viele Fragen der beiden Richter im Schöffensenat beantwortete der 70-Jährige nur ausweichend, oder gar nicht. Er verwickelte sich mehrfach in offensichtliche Widersprüche, behauptete, sich an seine Aussagen im Ermittlungsverfahren nicht mehr zu erinnern, in denen er sich teilweise selbst belastet hatte. 

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er sei derjenige gewesen, der den angeblichen Doppelgänger organisiert hatte. Kryptisch wurde dieser als "Architekt" bezeichnet, der ihm "nur flüchtig bekannt" sei und dessen genauen Namen er nicht kenne. Am Dienstag wollte der Pensionist den Architekten gar nicht mehr gekannt haben. 

Dem verstorbenen Millionär vorgestellt worden sei er von der Hauptangeklagten, um Gartenarbeiten durchzuführen behauptete er. Warum man ihn dafür ausgesucht habe, wollte die Vorsitzende wissen. "Weil ich ein Antik-Geschäft habe", lautete die überraschende Antwort.

Ein älterer Mann neben einem Polizisten

Der Zweitangeklagte soll den Doppelgänger für den wohlhabenden Unternehmer gefunden haben.

Wie sichergestellte Chat-Nachrichten nahelegen, dürften er und sein Bekannter am Betrug beteiligt gewesen sein, hatten dann Geld gefordert und aus Rache, als diese Forderungen abgelehnt wurden, schließlich Anzeige erstattet. 

"Er wollte mich heiraten"

Die Hauptangeklagte erinnerte sich an solche Geldforderungen, bestritt jedoch selbst jede Betrugsabsicht. Sie habe einen Heiratsantrag des 86-Jährigen - wegen des Altersunterschiedes - abgelehnt, aber eine Beziehung mit ihm geführt, erzählte sie. Zur fraglichen Unterzeichnung des zu ihren Gunsten geänderten Testaments bei einem Notar sei der Unternehmer selbst mit ihr erschienen, kein Doppelgänger, beteuerte die 45-Jährige. Ebenfalls beim Termin anwesend war der Drittangeklagte, Absolvent eines Medizinstudiums, der allerdings als "Kreuzfahrtkapitän" derzeit "gelegentlich auf Anfrage" als Lotse arbeite und über ein Vermögen von mehreren Millionen Euro verfüge, wie er zu Protokoll gab. 

Auch er war dem Verstorbenen von der Hauptangeklagten vorgestellt worden, die er "beim Fortgehen kennengelernt hatte", wie die Frau berichtete. Er habe bei Arbeiten im Haus geholfen und Gespräche mit dem einsamen Mann über "Philosophie, Geschichte und Kultur" geführt. Es sei dann auch der Kreuzfahrtkapitän - der mittlerweile im Haus des Verstorbenen wohnt - gewesen, der den 86-Jährigen von seinem ursprünglichen Plan abgebracht habe, sein Vermögen der Stadtgemeinde Mödling sowie dem Verein "Vier Pfoten" zu hinterlassen.

"Er hat ihm gesagt, dass das Haus sicher abgerissen und der Hund in einen Zwinger gesperrt wird", erinnerte sich die 45-Jährige in ihrer Aussage. "Da hat er angefangen, nachzudenken." 

Letztlich sei es der freie Entschluss des Unternehmers gewesen, seinen letzten Willen zu ändern und sie als Alleinerbin einzusetzen. Sie habe dann auch tatsächlich die Villa in Schuss gehalten und sich "liebevoll um den Hund gekümmert", wie ihre Verteidigerin Astrid Wagner betonte. Das wollte der 16-fach Vorbestrafte allerdings ganz anders gehört haben: Das Tier sei "auf einem Bauernhof eingesperrt" worden, Vermögenswerte wie Gemälde aus den Immobilien des Verstorbenen seien rasch verkauft oder verschenkt worden, behauptete er.

"Ausverkauf" in der Villa

Faktum ist: die Angeklagte hatte nach dem Tod des Unternehmers die Leitung diverser Gesellschaften übernommen. Immobilien – so zum Beispiel eine 330 Quadratmeter große Villa – wurden auf diversen Plattformen zur Miete angeboten. 

Der Schöffensenat verurteilte die ehemalige Pflegerin zu viereinhalb Jahren Haft, den Wiener Pensionisten zu fünf Jahren und vier Monaten, den Kreuzfahrtkapitän zu drei Jahren - eines davon muss er absitzen. Nicht rechtskräftig.

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