Pizzeria-Mord war für Verdächtigen eine "Ehrensache"

Spurensicherung im Jänner am Tatort in Pitten (Bezirk Neunkirchen)
Aufnahmen des Opfers online gestellt, bevor die Polizei eintraf. Am Dienstag kommt es in Wr. Neustadt zum Prozess.

Der Fall hatte in Kreisen türkischstämmiger Landsleute für Empörung und Aufsehen gesorgt. Nach einem angeblichen „Ehrenmord“ in einer Pizzeria in Pitten im Bezirk Neunkirchen hatte der mutmaßliche Täter Bilder des blutüberströmten Opfers via soziale Medien verbreitet. Auch die Witwe des Getöteten erfuhr so von der Tat an ihrem Mann.

Am Dienstag wird dem 31-jährigen Co-Besitzer des Pizzalokals am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess gemacht. Laut seinem Anwalt, Strafverteidiger Nikolaus Rast, ist Gökhan Y. geständig, die Bluttat mit einem

20 Zentimeter langen Küchenmesser begangen zu haben. Er habe nach monatelangen Enttäuschungen und Erniedrigungen die Nerven verloren und 13-mal auf seinen Kontrahenten Hasan Ö. eingestochen. „Bei Täter und Opfer handelt es sich um ehemals beste Freunde. Sie waren wie Brüder, die Familien sind verschwägert, und die Kinder gehen gemeinsam in die Schule“, erklärt Rast. Die beiden Türken hatten vor Jahren gemeinsam für eine Supermarktkette gearbeitet und den Plan gefasst, sich mit einer Pizzeria selbstständig zu machen.

Pizzeria-Mord war für Verdächtigen eine "Ehrensache"

Der Mordverdächtige behauptet, dass Hasan Ö. Einnahmen aus der Pizzeria veruntreute und für Frauengeschichten die Familie hinterging. Der Keil zwischen den ehemals besten Freunden sei dadurch immer größer geworden.

Am 20. Jänner sei die Lage in der Pizzeria in Pitten eskaliert. Im Zuge eines Streits habe sich Gökhan Y. laut Anklageschrift ein Küchenmesser geschnappt und vor den Augen eines Mitarbeiters auf das Opfer eingestochen. Laut Rast fühlte sich sein Mandant zutiefst erniedrigt und hintergangen.

Vor seiner Festnahme hatte der Tatverdächtige noch Aufnahmen des am Boden liegenden Opfers gemacht und die schlimmen Bilder online gestellt. Die Tat hatte er außerdem mit einer Sprachnachricht angekündigt. Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. Er wurde bereits wegen Körperverletzung an seiner Stieftochter verurteilt und war außerdem im Besitz verbotener Waffen.

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