Papierfabrik Hamburger: Urteil gegen Listen-Chef aufgehoben
Die Papierfabrik Hamburger des Industriellen Thomas Prinzhorn und ihre problematische Verstrickung mit der Politik: Dieses Thema sorgt seit Jahren für Zündstoff in Pitten und Umgebung. Nun kommt es erneut zu einem spannenden Showdown in einem öffentlichen Prozess.
Pittens Ex-Bürgermeister Günter Moraw (SPÖ) hatte sich das wohl anders vorgestellt, als er Bürgerlisten-Chef Oliver Strametz im Juni wegen „übler Nachrede“ klagte. Moraw bekam in erster Instanz am Landesgericht Wiener Neustadt zwar recht, das Oberlandesgericht Wien hob das Urteil allerdings wegen schwerer Verfahrensmängel auf. Nun sollen in einem neuen Prozess die Verträge rund um die umstrittene 500.000-Euro-Zahlung der Papierfabrik offen gelegt werden.
Der Konflikt schwebt seit mehr als 15 Jahren wie ein Damoklesschwert über der Gemeinde. Moraw war als Bürgermeister von 2005 bis 2015 auch für die umweltpolitischen Angelegenheiten der Gemeinde und somit der Papierfabrik verantwortlich. Gleichzeitig war er aber auch Geschäftsführer der Firma Verbundplan, die eine Müllverbrennungsanlage für Hamburger konzeptionierte. „Ein gewisser Interessenskonflikt“, gab Moraw im ersten Prozess selbst zu. Allerdings ließ er es sich nicht gefallen, dass Bürgerlisten-Chef Oliver Strametz in einer Aussendung verbreitete, Moraw hätte den Planungsvertrag „heimlich unterschrieben“ und dafür 500.000 Euro kassiert.
Diesen Vorwurf der Bestechlichkeit wertete der Ex-Bürgermeister als üble Nachrede, Kreditschädigung und Beleidigung und brachte deshalb Privatklage ein. „Wider besseren Wissens hat Herr Strametz wiederholt behauptet, dass ich Geld von Hamburger kassiert hätte“, so Moraw. Im Verfahren behauptete der Ex-Bürgermeister, den Vertrag nicht selbst unterfertigt zu haben, ein Mitarbeiter hätte dies getan. Weil nach Meinung der Richterin die Zeilen in der Wahlbroschüre den Anschein erweckten, als hätte Moraw die halbe Million Euro in seine eigene Tasche gesteckt, fällte sie einen Schuldspruch samt Geldstrafe gegen Strametz.
Wahrheitspflicht
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) zerpflückte allerdings das Urteil und hob es auf. Moraw hatte die entscheidenden Aussagen nicht als Zeuge unter Wahrheitspflicht getätigt. Strametz und sein Anwalt Amir Ahmed sehen sich durch die Entscheidung bestätigt. "Ich habe keine Sekunde daran gezweifelt, dass dieses Urteil geboben wird", so Ahmed. Der Jurist ist nun auf die Neuaustragung gespannt.
Vor allem deshalb, weil die Doppelrolle Moraws als Bürgermeisters und Verbundplan-Chef genau durchleuchtet werden soll. Denn das OLG schreibt vor, dass bei der neuen Verhandlung sowohl die Entscheidungsträger der Firma Hamburger, also auch Moraw unter Wahrheitspflicht als Zeugen auszusagen haben. Außerdem müsse der gegenständliche Planungsvertrag als Beweismittel herangeschafft werden und die rechtlichen Verhältnisse in der Verbundplan zum Zeitpunkt der Wahl Moraws zum Bürgermeister geklärt werden, so das OLG in seiner Entscheidung.
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