Nach einer Verhandlungsrunde vor einem Jahr am Bezirksgericht in Waidhofen/Ybbs steht nun Anfang April der nächste Prozesstermin zwischen dem Waldbesitzer Fritz Ganster und dem Ortschef von Allhartsberg, Landtagsabgeordneten Anton Kasser (ÖVP), an. Im Vorjahr waren richterliche Schlichtungsversuche fehlgeschlagen. Ganster sieht sein Recht als Grundeigentümer verletzt und mittlerweile seine Haftungspflichten zunehmend mehr strapaziert. Es kann nicht sein, dass etwas auf einem fremden Grundstück errichtet wird, ohne die Zustimmung des Besitzers“, sagt er. „Ich möchte die Sache einwandfrei geklärt haben. Es geht mir auch um die Haftung. Was ist, wenn es neue Rutschungen gibt und etwas passiert?“
Unwetter
Auslöser des Konflikts war eine massive Abschwemmung während der schweren Niederschläge im Juli 2021 am Uferabhang der Ybbs. Das Wasser riss nicht nur ein Stück der angrenzenden Gemeindestraße mit, sondern schwemmte auch einen Kegel aus Gansters darunterliegenden Grund ab.
Handlungsbedarf und sogar Gefahr in Verzug war gegeben, weil die Straße zum dortigen EVN-Kraftwerk massiv beschädigt war und auch nahe Wohnobjekte durch mögliche weitere Rutschungen bedroht wurden, schilderte Bürgermeister Kasser seine Sicht der Dinge. Der Hang wurde durch eine Steinschlichtung saniert, dafür wurde auch ein Teil von Gansters Grund miteinbezogen. „In der ersten Besprechung hatte er noch zugestimmt, dann war er aber dagegen. Ich musste handeln“, erinnert sich Kasser.
Grundkauf abgelehnt
Um 120.000 Euro wurde der Hang gesichert. Laut dem Bürgermeister gehe es um „lächerliche“ 128 Quadratmeter, diese Fläche oder auch das ganze Grundstück wollte man Ganster auch schon abkaufen. Grundeigner Ganster lehnte aber ab, auch weil ihm nur die Hälfte jenes Preises geboten wurde, zu dem er den Grund 2013 gekauft hatte. „Er will streiten. Jetzt spricht der Richter, ich kann es nicht ändern“, sagt Kasser.
Sein Kontrahent setzt auch auf das Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen. Darin ist unter anderem klar festgehalten, dass die Steinschlichtung ohne Bewilligungsverfahren errichtet worden sei. Enttäuscht ist Ganster, dass sich bislang kein einziger Amtssachverständiger mit der Causa beschäftigt habe.
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