Umweltschützer werfen Land NÖ Benachteiligung bei Einsprüchen vor
Die Umweltschutzorganisation „Alliance for Nature“ geht mit ihrer Haltung zu Windparks nicht gerade zurückhaltend um. Immer wieder wird vor allem die „Verschandelung der Landschaft“ kritisiert. Dieses Mal geht die Beanstandung aber Richtung Land NÖ. Der Vorwurf: Das Land habe das Covid-19-Begleitgesetz missachtet.
Doch um die Geschichte zu verstehen, muss man weiter zurückgehen: Damit ein Windpark entstehen kann, muss er einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. So auch der „Windpark Paasdorf“ (Bezirk Mistelbach). Dafür ist in NÖ die Abteilung Anlagenrecht zuständig.
"Alles getan"
Am 25. Mai fand eine mündliche Verhandlung statt, weil es zum besagten Windpark Einwendungen von „Alliance for Nature“ gab. An der Verhandlung hat aber kein Vertreter der Organisation teilgenommen. Der Grund: Die Gefahr sei zu groß gewesen, bei der Verhandlung an Covid-19 zu erkranken, so Christian Schuhböck, Generalsekretär von „Alliance For Nature“. Eine Stellungnahme wurde per Einsendung zugesandt. Dem Vorwurf, dass bei der Verhandlung im nö. Landhaus eine „hohe Ansteckungsgefahr“ geherrscht habe, widerspricht man vonseiten des Landes: „Aus unserer Sicht haben wir zum damaligen Zeitpunkt alles getan, um die Teilnehmer der Verhandlung zu schützen.“
Weiters kritisiert „Alliance for Nature“, dass das Land laut Covid-19-Begleitgesetz die Organisation auffordern hätte müssen, „bekanntzugeben, ob ihnen technische Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung zur Verfügung stehen“. Dass das nicht passiert ist, sei ein „erheblicher Verfahrensfehler“.
Gesetz noch nicht in Kraft
Laut Land NÖ sei die Einladung zu dem Termin schon im April überbracht worden, das Gesetz aber erst Mitte Mai in Kraft getreten. Es sei zudem kein Problem gewesen, eine Videoübertragung zu ermöglichen. „Herr Schuhböck hätte nur auf uns zukommen müssen“, heißt es auf KURIER-Nachfrage.
Der wiederum vermutet einen Zeitdruck bei den Windparkprojekten: „Daher soll das jetzt durchgepeitscht werden.“ Schuhböck erhob nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Dass dort ein Fehler bestätigt wird, glaubt man in der Abteilung Anlagenrecht nicht.
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