NS-Liederbuchaffäre: Vermutlich keine Anklage

NS-Liederbuchaffäre: Vermutlich keine Anklage
70 Zeugen wurden befragt. Bisher gibt es keinen Beweis für einen strafrechtlich relevanten Tatbestand.

Der Fall hatte Ende Jänner ein politisches Beben ausgelöst. Niederösterreichs FPÖ-Spitzenkandidat Udo Landbauer legte nach der NS-Liederbuchaffäre alle politischen Ämter zurück. Wie sich nach monatelanger Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt und das Landesamt für Verfassungsschutz nun heraus stellt, kann es in der Angelegenheit aller Voraussicht nach keine Anklage gegen die vier Beschuldigten geben. Die bisherigen Ermittlungen haben keinen strafrechtlichen Tatbestand ans Tageslicht gebracht.
Wie die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bestätigt, sind die Befragungen aller Zeugen abgeschlossen. Gemeint sind damit die 70 Mitglieder der Burschenschaft Germania, in deren Räumlichkeiten in Wiener Neustadt das Liederbuch mit den nationalsozialistischen Texten aufgetaucht ist.

NS-Liederbuchaffäre: Vermutlich keine Anklage

Kein einziger der Zeugen hat angegeben, dass die NS-verherrlichenden Lieder jemals bei den Burschenschaftertreffen gesungen wurden. Zahlreiche Mitglieder haben ausgesagt, die geschwärzten Textzeilen gar nicht gekannt zu haben. Es gibt weder einen Video-, noch einen Tonmitschnitt, oder einen anderen Beweis dafür, dass die Lieder jemals bei der Germania gesungen wurden.

Der einzige strafrechtlich relevante Tatbestand, nämlich die Herausgabe und Auflage des Liederbuches, ist längst verjährt. Es wurde in den 90er-Jahren von Germania-Mitgliedern zusammengestellt und mit Zeichnungen illustriert. Weil einer der dafür Verantwortlichen ein pensionierter Spitzenbeamter und SPÖ-Parteifunktionär war, hat die Partei im Jänner sofort mit dessen Ausschluss aus der Fraktion reagiert.

Während alle Einvernahmen abgeschlossen sind, wartet die Staatsanwaltschaft noch auf ein ausständiges Gutachten. Spezialisten des Büros für Kriminaltechnik im Bundeskriminalamt haben mit aufwendigen Tests geprüft, ob die Schwärzungen der Textpassagen schon vor Jahren, oder erst mit Bekanntwerden der Causa erfolgt sind. Das schriftliche Ergebnis liegt noch nicht vor.

Anklage ist unwahrscheinlich

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