Niederösterreich: Aktuell 19 Anfechtungen nach der Gemeinderatswahl

Niederösterreich: Aktuell 19 Anfechtungen nach der Gemeinderatswahl
Der Landeshauptwahlbehörde liegen am Dienstagvormittag 19 Anfechtungen aus 18 Gemeinden vor.

Am Dienstag endete in den meisten niederösterreichischen Gemeinden jene zweiwöchige Frist, in der Anfechtungen der Gemeinderatswahlen bei der Landshauptwahlbehörde eingebracht werden können. Aktuell liegen der Landeshauptwahlbehörde unter Leitung des Landtagspräsidenten Karl Wilfing 19 Anfechtungen aus 18 niederösterreichischen Gemeinden vor.

Die Frist beginnt mit dem Beschluss des offiziellen Wahlergebnisses durch die jeweilige Gemeindewahlbehörde. "Im Laufe des Tages könnten aber noch weitere Anfechtungen ans Land übermittelt werden“, hält Wilfing fest.

"Wir gehen davon aus, dass für den Großteil der Anfechtungen die Überprüfungen Anfang März abgeschlossen sind und dann das weitere Vorgehen feststeht", kündigt Wilfing an.

In folgenden Gemeinden liegen aktuell Anfechtungen vor: In Perchtoldsdorf (Bezirk Mödling) durch die Grünen, aufgrund von "Zählfehlern und der Zuordnung von Stimmen".

In Bruck an der Leitha durch die Unabhängige Brucker Bürgerliste, aufgrund von "Unrichtigkeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses".

In Laa an der Thaya (Bezirk Mistelbach) durch proLaa mit der Begründung, dass "mehr Stimmzettel als Kuverts in einem Sprengel" gegeben hätte.

In Korneuburg durch die Neos, in Zeiselmauer-Wolfpassing (Bezirk Tulln) durch die Grünen, in Lengenfeld (Bezirk Krems) durch die Volkspartei und in Lanzendorf (Bezirk Bruck an der Leitha) durch die Grünen, wegen "Fehlern bei der Stimmzettelauswertung".

In Langenrohr (Bezirk Tulln) und Marchegg (Bezirk Gänserndorf) hat jeweils die SPÖ eine Anfechtung wegen "Nichtzulassung des Wahlvorschlages" eingereicht.

Aus Ebreichsdorf (Bezirk Baden) erreichte eine telefonische Anfechtung die Landeshauptwahlbehörde. Aufgrund von nach Beschluss des Wahlergebnisses aufgetauchten Stimmzetteln, ermittelt in dieser Gemeinde bereits die Staastanwaltschaft, wie der KURIER berichtete.

In Tulln liegt eine Anfechtung durch die "Liste Neues Tulln" wegen "Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens" vor, in Guntramsdorf (Bezirk Mödling) durch die GBBÖVP wegen "Unrichtigkeit des Wahlergebnisses und gesetzwidrige Vorgänge im Wahlverfahren".

In Rossatz-Arnsdorf (Bezirk Krems) wurde wegen "gesetzeswidrigen Vorgängen", in Alland (Bezirk Baden) durch die Liste ALL wegen "unrichtiger Reihung der Wahlpartei am amtlichen Stimmzettel, nicht amtlichen Stimmzetteln und Auszählung der Vorzugsstimmen" beeinsprucht.

In Traisen (Bezirk Lilienfeld) werden "gesetzwidrige Vorgänge im Wahlverfahren" und in Schrattenberg (Bezirk Mistelbach) "fehlende Anschläge der Wahlvorschläge in der Wahlzelle" kritisiert.

Aus der Gemeinde Kottingbrunn (Bezirk Baden) sind zwei Anfechtungen eingegangen. Einmal durch die Liste "Neues Kottingbrunn" und durch die Liste "Freie Wähler Kottingrbunn", beide Male mit der Begründung "Nichtzulassung des Wahlvorschlags und nichtamtliche Stimmzettel".

Erst am Dienstagvormittag angekündigt wurde eine Anfechtung aus Allensteig (Bezirk Zwettl).

Wahl oder Auszählung anfechtbar

Ob einer Anfechtung nachgegangen wird, darüber entscheidet nun die Landeshauptwahlbehörde. Juristinnen und Juristen überprüfen die eingebrachten Fälle. „Da die vorgebrachten Begründungen teils so umfangreich und vielschichtig sind, kann ohne nähere Überprüfung noch keine seriöse Aussage über Erfolg oder Nichterfolg gemacht werden“, sagt Wilfing.

Die Arten der Anfechtungen sind verschieden: Prinzipiell gibt es Anfechtungen der Wahl oder der Auszählung. In manchen Fällen können auch nur einzelne Sprengel und nicht die gesamte Gemeinde von der Anfechtung betroffen sein.

Vier Neuwahlen 2015

Dass nach der Gemeinderatswahl etliche Anfechtungen eingingen, sei nicht ungewöhnlich sagt Anna-Margaretha Sturm, Leiterin der zuständigen Abteilung Gemeinden beim Land Niederösterreich. "Immerhin finden hier knapp 570 Einzelwahlen statt", sagt sie.

Bei der vergangenen Wahl 2015 gab es 16 Anfechtungen, davon wurde damals eine zurückgezogen. Von den 15 übrigen wurde der Anfechtung in zehn Fällen nicht Folge gegeben.

In fünf Fällen wurde den Anfechtungen Folge gegeben, in vier Gemeinden fanden daraufhin Neuwahlen statt.

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