Neues Parkkonzept in Baden wird nach drei Monaten novelliert
Seit in Baden das neue Parkraumkonzept am 1. September in Kraft getreten ist, lassen die Regeln für blaue und grüne Zone nicht wenige Badener rot sehen. Warum Bewohner der blauen Zone mit ihrem teuren (250 Euro plus Gebühren) Anrainerpickerl nicht in der grünen Zone parken dürfen und vice versa, ist eine Frage.
Wo einpendelnde Mitarbeiter von Badener Betrieben oder Firmenautos parken sollen, ohne voll zur Kassa gebeten zu werden, eine andere. Und die Gebührenhöhe (für die blaue Kurzparkzone wurde der Tarif für eine halbe Stunde auf einen Euro verdoppelt) ist natürlich generell ein Ärgernis.
Von Anfang an versprach die Stadtregierung aus ÖVP und Grünen, dass das Konzept zwar notwendig, aber nicht in Beton gegossen sei. Eine Evaluierung mit entsprechenden Änderungen wurde in Aussicht gestellt, nun ist die (erste) Novelle da.
Novelle ab 6. Dezember
Grundlage sind Parkraum-Zählungen, Gespräche mit Anrainern und der Wirtschaft sowie den Parteien. Das erklärte Ziel: „Am Ende des Prozesses sollen eine Überarbeitung des Parkraumkonzeptes und ein modernes Mobilitätspaket für Baden stehen“.
Die Novelle der Verordnung, die im Gemeinderat einstimmig angenommen wurde, tritt am 6. Dezember 2021 in Kraft.
Die wichtigsten Punkte:
- Die Stadt übernimmt 18 Cent Serviceentgelt der Anbieter fürs Handyparken.
- Anrainer der blauen Zone können mit einem Aufpreis von 50 Euro pro Jahr für ihre Jahresparkkarte auch in einer unmittelbar angrenzenden Teilzone der grünen Zone parken.
- Um ebenfalls 50 Euro jährlich können pflegende Angehörige in jener Teilzone der grünen Zone parken, in der ein gepflegter Verwandter Hauptwohnsitz gemeldet ist.
- Gesundheitsdienstleister, so sie nicht sowieso von der Abgabepflicht gemäß Straßenverkehrsordnung befreit sind, können um 250 Euro eine Berechtigungskarte für ein Jahr zu erwerben, die in der gesamten grünen Zone gilt.
- Firmen, die „handwerkliche Servicedienstleistungen“ erbringen, können um 500 Euro jährlich in der gesamten grünen Zone parken.
- Nach Gesprächen mit Anrainern werden Teilzonen der grünen Zone in einigen Randbereichen erweitert. Eine Übersicht über betroffene Straßen ist ab 6. Dezember auf www.baden.at/parken zu finden.
- Mitarbeiter von Badener Firmen, die kein geeignetes Öffi-Angebot nutzen können (Arbeitszeiten, Wohnort) sollen so bald als möglich einen Shuttle-Dienst in Anspruch nehmen können – etwa von und zum Parkplatz bei der Trabrennbahn.
- Bis ein umfangreiches Mobilitätspaket für Einpendler erarbeitet und umgesetzt wurde (soll Anfang 2022 soweit sein), wird die Gebührenpflicht im Parkdeck Zentrum Süd aufgehoben. Das gilt bis 6. Februar 2022.
Weitere Maßnahmen zum Parken in Baden soll eine interfraktionelle Arbeitsgruppe erarbeiten.
Kommentare