Nach Billa-Aus: Volksbefragung zu Bebauungsbestimmungen

Unterstützung bekam die Bürgerinitiative vor der Landtagswahl von den Grünen
Bürgerinitiative in der Hinterbrühl will umstrittenen Passus entfernen. Nun muss sich der Gemeinderat damit befassen.

Nach dem behördlichen Aus für die Errichtung einer Billa-Filiale auf einer grünen Wiese in der Hinterbrühl unweit des Naherholungsgebiets Liechtenstein, wollen die Gegner nun eine Änderung der Bebauungsvorschriften erreichen. "Damit so etwas in Zukunft nicht mehr möglich ist", wie Architekt und Gründer der Bürgerinitiative "Auf der grünen Wiese" erklärt. Im Frühjahr soll daher eine Volksbefragung stattfinden.

Konkret geht es um eine Bestimmung, die im Juli 2020 in der Gemeinde erlassen wurde und die sich aktuell als Knackpunkt in der Diskussion um die Errichtung einer neuen Billa-Filiale entpuppte. In der Gemeinde dürfen seither nämlich Gebäude mit mehr als 300 Quadratmeter bebauter Fläche errichtet werden, wenn ein "öffentliches Interesse" besteht. In der Causa Billa hatte Bürgermeister Erich Moser der Filiale etwa ein solches nicht zugebilligt.

Doch die Gegner rund um Architekt Klein bemängeln, dass es keine objektiven Kriterien dafür gebe, was im "öffentlichen Interesse" sei. Sie sehen die Gefahr von "öffentlicher Willkür" und wollen, dass diese Verordnungsergänzung wieder abgeschafft wird. Auch Rewe hatte in seiner Stellungnahme im Rahmen des Bauverfahrens festgehalten, dass für diese Bestimmung eine gesetzliche Grundlage fehle.

Das sieht auch Klein so. Er und seine Mitstreiter hätten daher vorgeschlagen in den Bebauungsbestimmungen von "gemeinnützigen Interessen" zu sprechen. Dieser Terminus sei nämlich im Bundesabgabengesetz geregelt. "Damit können auch künftig beispielsweise Schulen gebaut werden, ein Veranstaltungssaal oder ein kommunaler Wohnbau, aber eben kein Billa", sagt Klein. Das habe die Gemeinde aber abgelehnt.

Gemeinde fühlt sich bestätigt

Bürgermeister Erich Moser sieht die Causa anders. "Ich fühle mich in den Bebauungsbestimmungen der Gemeinde bestätigt, weil der Passus dazu beigetragen hat, dass das Projekt vorerst von der Behörde abgelehnt wurde", sagt er. Willkür könne es nicht geben. Das "öffentliche Interesse" müsse er begründen und es müsse im Bauverfahren standhalten, juristische Beispiele für den Begriff gäbe es einige. Im Gegensatz dazu hätten Juristen von dem Begriff "gemeinnütziges Interesse" abgeraten. Damit könnten dann beispielsweise keine Firmen angesiedelt werden, auch wenn sie im öffentlichen Interesse wären, sagt Moser "Ich kann entweder gar nichts mehr bauen oder aber Projekte, die wir dringend brauchen befürworten. Ich halte das für einen guten Zugang", hält der Bürgermeister fest.

Billa-Zukunft unklar

Bereits im vergangenen Frühjahr hat die Initiative jedenfalls 468 Unterschriften für die Durchführung einer Volksbefragung zur Abschaffung der Passus gesammelt. Am 1. Februar soll diese Befragung nun im Gemeinderat beschlossen werden.

Indes ist es unklar, wie es mit Rewes Plänen für die Billa-Filiale weitergeht. Vorerst lag dem Konzern kein negativer Baubescheid seitens der Bezirkshauptmannschaft vor. Man habe von dem Aus lediglich aus den Medien erfahren, wird kritisiert. Die Behörde hat das Bauansuchen jedenfalls abgelehnt, da es aus ihrer Sicht der der nö. Bauordnung widerspricht. Ob der Konzern den Bescheid beeinspruchen wird, ist noch nicht bekannt.

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