Mutter der getöteten 16-Jährigen: "Du hast mir mein Kind genommen"

Mutter der getöteten 16-Jährigen: "Du hast mir mein Kind genommen"
Das Mädchen soll Angst vor ihrem Ex-Freund gehabt haben. Staatsanwältin beantragte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Dramatische Szenen haben sich gleich vor Verhandlungsbeginn am Mittwoch im Mordprozess in Wiener Neustadt abgespielt. Die Mutter der 16-Jährigen, die im Jänner von ihrem Ex-Freund mit einem Gürtel erdrosselt worden sein soll, schrie den Angeklagten beim Hereinführen in den Saal unter Tränen an: "Du hast mir mein Kind genommen!" Die Frau hat am zweiten Verhandlungstag als Zeugin ausgesagt.

Mit stockender Stimme berichtete die 41-Jährige dem Schwurgericht von der schwierigen Beziehung zwischen dem Syrer und ihrer Tochter. Der 20-Jährige sei sehr eifersüchtig gewesen und habe ihrer Tochter Vorschriften gemacht, was sie anzuziehen habe. Nach der Trennung im Sommer 2018 hat sich die Situation verschlimmert. Immer wieder kontaktierte der junge Mann seine Ex-Freundin. "Er wollte sich treffen. 'Nur einmal, nur einmal' hat er geschrieben", erzählte die 41-Jährige. Ihre Tochter hätte sich manchmal erweichen lassen, aber sie hatte Angst vor dem Ex. "Es war ihr erster Freund", sagte die Mutter.

Als die 16-Jährige in der Nacht auf den 13. Jänner nicht nach Hause kam, habe sie den 20-Jährigen sofort angerufen. "'Wo ist mein Kind, wo ist meine Kleine?', hab' ich gefragt. Er hat gesagt, er ist in Wien, er weiß es nicht. Ich hab' gesagt: 'Du weißt, wo sie ist', weil er ihr immer nachgefolgt ist. Ich hab' gesagt, ich ruf jetzt die Polizei. Da meinte er: 'Ja, mach halt.' Da hab' ich schon gewusst."

Beste Freundin der Mutter fand die 16-Jährige 

Die beste Freundin der Mutter des Opfers sagte unter Tränen aus, wie sie die Leiche der 16-Jährigen gefunden hatte. Die Familie hätte auf Skiurlaub fahren sollen, aber das Mädchen tauchte nicht auf. Die 36-Jährige, die auch Patentante der jüngeren Schwester des Mordopfers ist, bot ihre Hilfe an und ging daraufhin mit ihren Kindern in den Anton-Wodica-Park, um das Mädchen zu suchen.

Die Kinder der Freundin entdeckten Schleifspuren und die Schuhe der 16-Jährigen. Unter Laub versteckt fand die Frau den Körper des Mädchens. "Ich hab' die Kinder weggeschickt und den Notruf getätigt. Ich hab' in den Hörer geschrien: 'Da liegt das Madl!'" Ihre Freundin über den Tod des Mädchens zu informieren sei das Schlimmste gewesen. "Ich hab' sie angerufen. Sie wollte wissen: 'Was ist mit der Kleinen?' Ich hab' gesagt, bitte komm, ich kann es dir nicht sagen", erzählte die 36-Jährige die dramatischen Geschehnisse.

Im Sommer 2018 hätte der Syrer das Mädchen geschlagen und sexuell belästigt. Daraufhin habe die 16-Jährige Schluss gemacht. "Aber das hat er anscheinend nicht akzeptieren können", sagte die Freundin der Mutter. "Er war immer da, er hat sie nicht in Ruhe gelassen."

Der 23-jährige Bruder des Opfers stellte den Syrer auch zur Rede, da wiegelte dieser den Übergriff ab und meinte, er habe das Mädchen nur bespuckt, berichtete er im Zeugenstand. "Es war keine richtige Beziehung, sie haben immer gestritten. Es war eher eine On-Off-Beziehung", sagte der Bruder. Das Mädchen erhielt vom Angeklagten auch Verbote, so durfte es keine kurzen Hosen tragen. "Ich war deshalb eigentlich immer dagegen, hab' es aber akzeptiert wegen meiner Schwester."

Mutter der getöteten 16-Jährigen: "Du hast mir mein Kind genommen"

Mädchen hatte Angst vor Ex-Freund 

Durchgehend berichteten die Freunde und Angehörige des Mädchens am zweiten Verhandlungstag am Mittwoch, das dieses nach Beziehungsende Angst vor dem Syrer hatte. So auch ein weiterer, jüngerer Bruder des Opfers, der erzählte, dass der Beschuldigte der Jugendlichen ständig nachgestellt hätte, obwohl es in der Zwischenzeit auch ein Annäherungsverbot gegen den 20-Jährigen gab. "Egal, wo wir waren, er war immer da. Sie hat sich nichts ohne uns machen getraut." Am Abend vor der Tat hatte er Angst um seine Schwester, denn sonst gingen sie gemeinsam auf Lokaltour: "Ich hab' noch gesagt, sie soll nicht fortgehen alleine."

Begleitet wurde die 16-Jährige etwa von ihrem Stiefbruder und ihrem Großcousin, um mit ihrem Ex-Freund ein klärendes Gespräch zu führen. Der Syrer war nämlich im Besitz eines freizügigen Fotos der 16-Jährigen und sie wollte es vom Handy des Ex-Freundes gelöscht haben. Das Mädchen hatte Angst, dass das Bild veröffentlicht wird.

Auch Familie bedroht 

Bei dem Gespräch soll der 20-Jährige auf den Stiefbruder mit dem Messer losgegangen und mit der Waffe auf den Hals gezielt haben. Der Großcousin konnte das Geschehen gerade noch mit der Hand abwehren. "Ich hab' das zunächst gar nicht so mitbekommen, aber nachher hab ich mir gedacht: 'Das war jetzt schön knapp'", berichtete der Stiefbruder.

Auf die Frage von Richter Kurt Weisgram im Anschluss aller Zeugenbefragungen, ob sich der 20-Jährige trotz des Kontaktverbots der 16-Jährige genähert habe, bejahte der Angeklagte. Gefragt nach dem Warum, meinte er: "Weil ich diesen Menschen liebe."

Der 20-jährige Syrer steht im Verdacht, in der Nacht auf den 13. Jänner seine Ex-Freundin getötet zu haben. Die 16-Jährige beendete die Beziehung, worauf der Syrer ihr vor ihrem Wohnhaus aufgelauert und sie im Anton-Wodica-Park mit dem Gürtel erdrosselt haben soll. Der junge Mann sprach von einem Unfall. Er muss sich wegen Mordes, Körperverletzung, versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Nötigung sowie sexueller Belästigung verantworten. Im Fall einer Verurteilung wegen Mordes gilt der Strafrahmen für junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre), der bis zu 15 Jahre Haft vorsieht. Ein Urteil soll am Donnerstag gefällt werden.

Mutter der getöteten 16-Jährigen: "Du hast mir mein Kind genommen"

Gutachter empfiehlt Maßnahmenvollzug

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl hat bei dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsentwicklungsstörung diagnostiziert. Aufgrund eines hohen Ausmaßes an Gefährlichkeit, die vom Beschuldigten ausgeht, empfahl Walzl daher den Maßnahmenvollzug nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB), was von der Staatsanwältin gleich beantragt wurde.

Das bedeutet, dass der 20-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, aber unter dem Einfluss einer seelischen oder geistigen Abartigkeit stand und damit eine Gefahrenquelle darstellt. Die Unterbringung im Maßnahmenvollzug erfolgt grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. Sie kann fortgesetzt werden, selbst wenn der Betroffene die über ihn verhängte Freiheitsstrafe längst verbüßt hat.

Da sich der 20-Jährige bisher weigerte, mit dem Gutachter zu sprechen, beobachtete Walzl am ersten und zweiten Verhandlungstag den Geschworenenprozess und stellte dem Beschuldigten gelegentlich Fragen. Der Sachverständige berichtete, dass der Syrer während des Gespräches aufstand und den Raum verließ. Der Syrer meinte laut Walzl sinngemäß, er würde sich schon begutachten lassen, vorausgesetzt das Gutachten gehe gut für ihn aus. Am Ende des zweiten Prozesstages stellte der vorsitzende Richter Kurt Weisgram dem Sachverständigen die Frage, ob nun eine Expertise möglich sei, was Walzl bejahte.

Kombinierte Persönlichkeitsentwicklungsstörung

Er diagnostizierte eine kombinierte Persönlichkeitsentwicklungsstörung mit emotional instabilen, narzisstischen und dissozialen Anteilen. Der Beschuldigte würde Täter-Opfer-Umkehr betreiben und die Tat als Unfall "verniedlichen". Es fehle ihm an Selbstkritik, er empfinde schnell Kränkung und die Frustrationstoleranz bei dem 20-Jährigen sei sehr niedrig. Bereits Kleinigkeiten würden ihn aus dem Lot bringen, sagte Walzl.

Die emotionale instabile Persönlichkeitsentwicklungsstörung führe dazu, dass sich beim Beschuldigten ein Konflikt immer wieder weiter aufschaukelt, erklärte der Gutachter. Die Impulskontrolle würde mit ihm durchgehen und die Sicherungen durchknallen. Aufgrund seiner hohen Aggressivität neige der Angeklagte zu Wut- und Gewaltausbrüchen. Nach der Expertise Walzls beantragte Staatsanwältin Antonella Baca die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher

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