NÖ: Mehr Arbeit für Gemeinden durch Novelle für Hundehalter
Mit der Novellierung des Hundehaltegesetzes in der morgigen Sitzung des nö. Landtags kommen auf die Hundebesitzer und auch auf die für sie zuständigen Wohnsitzgemeinden gravierende Neuerungen zu. Wenn das Gesetz wie geplant mit 1. Juni 2023 gültig sein wird, sind die Gemeindeämter mit zusätzlichen administrativen Aufgaben und Kontrollgeboten konfrontiert. Dennoch überwiegen in dieser Causa die positiven Signale seitens der Gemeindevertreter.
„Grundsätzlich ist es begrüßenswert, dass die Hundehaltung auf Linie gebracht wird“, sagt dazu NÖ-Gemeindebundpräsident Johannes Pressl (ÖVP). Rund 50.000 Hunde sind in Niederösterreich ordnungsgemäß gemeldet. Geschätzt wird aber, dass etwa 100.000 hier leben. Und es gibt einen Trend, sich einen der treuen vierbeinigen Gefährten anzuschaffen – nicht zuletzt befeuert durch die Pandemie, berichtete kürzlich der Präsident des Österreichischen Kynologenverbands, dem Dachverband der Hundevereine, Michael Kreiner.
Vor allem der verpflichtende Sachkundenachweis, für den drei Schulungsstunden bei befugten Hundeexperten und beim Tierarzt zu absolvieren sind, ist eine gravierende Neuigkeit für Hundebesitzer. Der so erlangte NÖ-Hundepass muss bei den Gemeinden vorgelegt werden.
„Wir sehen, dass es zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand kommen wird, der sollte aber für die Gemeinden bewältigbar sein. Die Materie ist nicht neu, Hundesteuer heben sie schon jetzt ein“, sagt Pressl. In Oberösterreich, wo ähnliche Regeln schon vor Jahren eingeführt wurden, hätten die Kommunen die zusätzlichen Aufgaben gut verkraftet, schildert er.
Kürzerer Zeitrahmen
Wünschen würden sich die Gemeinden aber, dass der derzeit für die Erlangung des Sachnachweises geplante Zeitrahmen von einem halben Jahr wesentlich kürzer ausfällt, hofft Pressl noch auf eine Änderung im Verordnungstext.
Als sehr positiv bewertet er die künftig verpflichtende Zusatzversicherung für jeden Hund mit der Mindestversicherungssumme von 725.000 Euro. Schadensfälle oder Bisse, die nicht über eine Haftpflichtversicherung gedeckt seien, gebe es immer wieder. Die ebenfalls angekündigte Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt treffe in der Beaufsichtigung nicht die Gemeinden, sondern sei über das Tierschutzgesetz Angelegenheit der Bezirkshauptmannschaften, erklärt der Gemeindebundpräsident.
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