Häftling stach in Gefängnis auf Beamten ein: Sechs Jahre Haft

Häftling stach in Gefängnis auf Beamten ein: Sechs Jahre Haft
Die Geschworenen in Krems sahen keinen Mordversuch, sondern versuchte schwere Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach mehreren Ausrastern sollte ein 26-jähriger Inhaftierter der JA Stein am 3. Dezember 2020 in eine Sonderabteilung für erhöhte Sicherheit verlegt werden. Doch als das Zugriffsteam die Zelle betrat, soll der Tschetschene dem ersten Beamten einen Tritt gegen den Oberkörper verpasst haben. Zweimal soll der Beschuldigte mit einem spitz zugeschliffenen Besteckmesser auf den Hals des 42-Jährigen eingestochen haben. Obwohl der Beamte erst den zweiten Hieb blocken konnte, blieb er unverletzt. Der KURIER berichtete: 

Nach der ersten Hauptverhandlung am 13. Juni stand der mittlerweile in Graz- Karlau Inhaftierte am Dienstag erneut wegen versuchten Mordes vor dem Landesgericht Krems. Der 26-Jährige bekannte sich zum Tötungsvorsatz nicht schuldig. Auch den Vorwurf der Wiederbetätigung bestritt er abermals. Außerdem wurden ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung sowie Sachbeschädigung vorgeworfen.

Während weitere Beweisanträge der Staatsanwaltschaft wie etwa eine Tatrekonstruktion in der Zelle rasch abgelehnt wurden, brauchten die Geschworenen viele Stunden, um ein Urteil zu fällen: Der Angeklagte wurde vom Vorwurf des versuchten Mordes und der Wiederbetätigung freigesprochen.

Der Angriff auf den Justizwachebeamten war für das Schwurgericht letztlich eine versuchte schwere Körperverletzung: Dafür setzte es für den einschlägig vorbestraften und im Vollzug immer wieder auffälligen 26-Jährigen eine Freiheitsstrafe im Ausmaß von sechs Jahren unbedingt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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