„Korruption“: Prozess um E-Mail an niederösterreichischen Bürgermeister

„Das ist klassische Korruption. Wir nennen das Bestechung“. Drastische Worte findet die Staatsanwältin in Wiener Neustadt für eine verfängliche E-Mail, die ein Wiener Architekt im August 2021 an den Bürgermeister von Achau im Bezirk Mödling gerichtet hatte.
Der Immobilienentwickler bot eine 50.000-Euro-Spende „an die Freiwillige Feuerwehr oder einen anderen karitativen Verein im Ort“. Im Gegenzug bat er Ortschef Johannes Würstl (Bürgerliste) um einen Gemeinderatsbeschluss, der sein geplantes Bauvorhaben im Gewerbegebiet endlich ermöglichen sollte.
Die Affäre gipfelte am Landesgericht Wiener Neustadt in einem Korruptionsprozess um die „versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt“. „So wie die E-Mail formuliert war, habe ich mich nicht ganz wohl gefühlt dabei. Deshalb habe ich die Sache auch gemeldet“, sagte Würstl im Zeugenstand.

Bürgermeister J. Würstl fühlte sich bei dem E-Mail „unwohl“ und meldete den Fall. Damit geriet es
ins Rollen
In der Causa dreht sich alles um den Bau einer Abbiegespur auf der Landesstraße in Achau. Der Architekt wollte in einer Aufschließungszone, die von Grünland auf Gewerbegebiet umgewidmet werden sollte, eine 1.500 Quadratmeter große Gewerbehalle errichten.
Eine Auflage für die Umwidmung war laut Raumordnung der Bau eines Linksabbiegestreifens als Zufahrt für den Schwerverkehr. Weil die Nachbarn aber keine Grundstücke für die Verbreiterung der Straße abtreten wollten, suchte der Architekt verzweifelt nach einer anderen Lösung. Da besann er sich der zweiten Variante aus dem Verkehrsgutachten. Nämlich: ein Fahrverbot für Lkw ab 3,5 Tonnen anstelle des Abbiegestreifens.
„Diese Möglichkeit stand ja im Gutachten des Sachverständigen“, rechtfertigte sich der Angeklagte vor dem Schöffensenat. „Das Projekt drohte zu scheitern und ich war schon leicht verzweifelt“, so der Architekt.
Smartphone
Weil er den Bürgermeister telefonisch nicht erreichen konnte, schrieb er die verhängnisvolle E-Mail – wohlgemerkt aufgewühlt am Smartphone aus dem Auto, wie er betonte. „Ich wollte ja nichts Illegales“, so der Immobilienentwickler. Es sei ihm um den nötigen Gemeinderatsbeschluss für das Fahrverbot gegangen. Damit wäre die Umwidmung erfolgreich gewesen und er hätte die Gewerbehalle errichten können.
„Aber wie kommen sie auf eine 50.000-Euro-Spende?“, wollte die Staatsanwältin wissen. Diese Summe hätte er sonst für die Grundstücke zum Bau des Abbiegestreifens zahlen müssen.
Für den Schöffensenat war die Sache „hoppertatschig“, aber keine Bestechung. Es setzte einen Freispruch – nicht rechtskräftig.
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