Kinderwunsch-Klinik: Neues Gutachten belastet Narkosearzt

Die Tragödie ereignete sich am 3. Juni in der Kinderwunsch-Klinik in Baden
Papier bestätigt tödlichen Behandlungsfehler. Staatsanwaltschaft entscheidet bald über Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung.

Im Fall der tödlichen Tragödie in einer Kinderwunsch-Klinik in Baden (NÖ) bestätigt nun das abschließende Gutachten die bisherigen Ermittlungen der Mordgruppe des nö. Landeskriminalamts. Laut der Expertise des Gerichtssachverständigen für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Primar Günter Huemer, ist die Ursache für den Tod einer 32-Jährigen und den lebensbedrohlichen Zustand zweier weiterer Frauen in einem schwerwiegenden Behandlungsfehler zu finden.

Der Anästhesist soll bei den ambulanten Eingriffen am 3. Juni in der Klinik den Patientinnen das Narkosemittel Propofol aus einem mit Keimen verunreinigten Fläschchen gespritzt haben. Laut Gutachten hatte er, gegen jede gängige Praxis von Anästhesisten, eine bereits angebrauchte Durchstichflasche verwendet und diese davor auch noch in seinem privaten Kühlschrank zwischen Lebensmitteln gelagert. Der Kühlschrank, generell bekanntlich ein Nährboden für eine Vielzahl von Keimen und Bakterien, war in keiner Weise steril und damit aus der Sicht des Sachverständigen für die Lagerung solch heikler Substanzen gänzlich ungeeignet.

Das Medikament ist laut führenden Medizinern „hoch antiseptisch“ zu verwenden: steril aufbewahrt, kühl gelagert und gegen jede Form der Verunreinigung geschützt. Wegen der Anfälligkeit auf Keime sind Durchstichflaschen sofort nach dem Öffnen zu verwenden und der übrige Inhalt zu entsorgen.

Kommentare