Staatsanwälte warnen: Jugend macht sich häufig mit Nacktbildern strafbar

Silke Pernsteiner, Barbara Haider, Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt
Appell an Eltern und Bildungseinrichtungen zur Sensibilisierung der Kinder.

Die Anonymität in sozialen Netzwerken und die Fassade des Smartphones stellt für Jugendliche eine merkliche Herausforderung im Umgang mit heiklen Inhalten dar. Nacktbilder, Kinderpornos oder auch nationalsozialistische Inhalte werden teils völlig unreflektiert von Teenagern geteilt oder in Chat-Gruppen verbreitet. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ist am Donnerstag im Zuge einer Pressekonferenz auf die Problematik eingegangen.

Der leitenden Staatsanwältin Barbara Haider, zufolge hat es eine „merkliche Zunahme“ von Anzeigen gegen Jugendliche und junge Erwachsene wegen Kinderpornografie und nach dem Verbotsgesetz gegeben. Die meisten Delikte betreffen das Versenden einschlägiger Bild- und Videodateien an Freunde und Bekannte. „Die Betroffenen sind sich meistens der Tragweite ihrer Handlungen nicht bewusst“, sagt Haider.

Die Staatsanwaltschaft sieht es als Aufgabe der Schulen und Erziehungsberechtigten, die Jugend zu sensibilisieren und auf die Konsequenzen eines solchen Handelns hinzuweisen. Auch wenn es bei Jugendlichen selten vorkommt, kann schon das Versenden solcher Inhalte „erhebliche strafrechtliche Folgen“ haben.

3.122 Straftaten

Pandemiebedingt hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt 2021 etwas weniger Fälle als im Jahr zuvor registriert. Die Zahl der angefallenen Straftaten lag bei 3.122, dazu kamen 11.719 Verfahren in der Zuständigkeit des Bezirksgerichtes. Bei den Ermittlungen gegen bekannte Täter wurden 2021 3.120 Verfahren zu einem Abschluss gebracht. 1.313 Verfahren wurden eingestellt, erklärt Sprecher Erich Habitzl.

Staatsanwälte warnen: Jugend macht sich häufig mit Nacktbildern strafbar

Elektronischer Akt

Die Übersiedlung der gesamten Staatsanwaltschaft aus dem zu klein gewordenen Landesgericht in ein neues Büro in der Innenstadt hatte zur Folge, dass die Behörde als eine der Ersten auf den „elektronischen Akt“ umgestellt wurde. Durch die räumliche Distanz zum Gericht erleichtere dies die Arbeit ungemein. Auch die Anwälte könnten zur Einsicht in die nötigen Akte elektronisch freigeschalten werden. Sämtliche Arbeitsabläufe seine mittlerweile optimiert.

Eine Auffälligkeit im vergangenen Jahr war laut Habitzl eine Häufung von Anzeigen durch Opfer von Anlagebetrugsmodellen (Cybertrading Fraud). Ermittlungen zur Ausforschung von Tätern im Ausland gingen oft ins Leere. Die Sicherstellung investierter Geldbeträge sei ebenfalls kaum möglich bzw. nicht zu erwarten.

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